Was sind die Aufgabengebiete des BAES?
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit wurde als Behörde durch das GESG gegründet. Die wesentlichen Aufgaben sind die Zulassung und Zertifizierung sowie Kontrolle und Überwachung der Inverkehrbringung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln gemäß Saatgutgesetz, Pflanzgutgesetz, Sortenschutzgesetz, Pflanzenschutzmittelgesetz , Pflanzenschutzgesetz, Futtermittelgesetz, Düngemittelgesetz und Vermarktungsnormengesetz, sowie die Überwachung von Prüfstellen gemäß § 52 Chemikaliengesetz und geltende Rechtsgrundlagen zur illegalen Fischerei. Hierbei kommt dem BAES die Rolle des Risikomanagers zu. Das bedeutet, dass Sachverhalte aus den genannten Materien (siehe Gesetze) auf Basis wissenschaftlicher Gutachten zum Schutz von Mensch, Tier und Pflanze beurteilt und behördlichen Entscheidungen zugeführt werden. Die Entscheidungsfindung erfolgt objektiv und unabhängig und orientiert sich an einem Höchstmaß an Sicherheit und Qualität.
Fachmeldungen
- 08November2018
Vermarktungsnormen: Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung
Zum Thema Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen wird auf die aktuelle Leitlinie des BAES verwiesen.
- 07November2018
Pflanzengesundheit: Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263 wird die Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unsionsweiter Bedeutung erweitert.
- 27August2018
Genehmigungen der Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam erheblich eingeschränkt
Mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2018/783, (EU) 2018/784 und (EU) 2018/785 hat die Europäische Kommission die Genehmigung der Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam erheblich eingeschränkt. Mitgliedstaaten müssen daher bis spätestens 19.09.2018 die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die mindestens einen dieser Wirkstoffe enthalten, ändern oder widerrufen.
- 06Juli2018
Neue Angaben zur Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung: „zur Befallsminderung“ und „nur bedingt wirksam“
Bei der Bewertung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln wurde im Bedarfsfall schon bisher der Indikationszusatz „zur Befallsminderung“ angeführt. Um den neuen Entwicklungen – insbesondere betreffend Pflanzenschutzmittel basierend auf Wirkstoffen mit geringem Risiko - Rechnung zu tragen, wird jetzt eine dritte Kategorie „nur bedingt wirksam“ eingeführt.
- 05Juli2018
Notfallzulassungen 2018
Erteilte Notfallzulassungen gem. Artikel 53 der VO (EU) Nr. 1107/2009 im Jahr 2018.
- 01Juni2018
Pflanzengesundheit: Erweiterung der phytosanitär kontrollpflichtigen Waren ab 1. Juni 2018
Durch Änderungen in den Anhängen der Richtlinie 2000/29/EG kommt es zu einer Erweiterung von phytosanitär kontrollpflichtigen Waren bei der Einfuhr.
- 30Mai2018
Pflanzensorten: Beschreibende Sortenliste
Die Druckversion der Österreichischen Beschreibenden Sortenliste 2018 (BSL) wurde fertiggestellt und im Internet veröffentlicht. Die gebundene Form kann abonniert werden.
- 11Mai2018
Ausweitung des Geltungsbereiches für die Liste der Lückenindikationen
Anbei finden Sie das PDF zur Ausweitung des Geltungsbereiches der Liste der Lückenindikationen.
- 02Januar2018
Pflanzengesundheit: Xylella fastidiosa
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/789 wurden die Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Xylella fastidiosa erweitert, diese wurden durch die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2015/2417, (EU) 2016/764 und (EU) 2017/2352 aktualisiert.
- 01Januar2018
Pflanzengesundheit: Erweiterung der phytosanitär kontrollpflichtigen Waren ab 1. Jänner 2018
Durch Änderungen in den Anhängen der Richtlinie 2000/29/EG kommt es zu einer Erweiterung von phytosanitär kontrollpflichtigen Waren bei der Einfuhr.