Das BAES hat wesentliche Aufgaben und Befugnisse in der Kontrolle & Überwachung von Betrieben, die landwirtschaftliche Betriebsmittel in Verkehr setzen. Die Basis hierbei bilden Saatgutgesetz, Pflanzgutgesetz, Sortenschutzgesetz, Pflanzenschutzmittelgesetz , Pflanzenschutzgesetz, Futtermittelgesetz, Düngemittelgesetz, und Vermarktungsnormengesetz sowie geltende Rechtsgrundlagen zur illegalen Fischerei. Diese Inverkehrbringungskontrolle erfolgt gemäß eines risikobasierten Kontrollplanes und wird durch geschulte Kontrollorgane auf Basis nationaler und europäischer Rechtsvorschriften vollzogen. Ebenso fällt die Importkontrolle von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und Fischereiprodukten in die Kompetenz des Bundesamtes.
Gemäß Jahresplan der Kontrolle wurde risikobasiert die Anzahl der Probenahmen und/oder Konformitätsüberprüfungen sowie die Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe und die durchzuführenden Betriebskontrollen auf Stichprobenbasis festgelegt. Die Planung der Nachkontrollen erfolgt auf Grundlage der laufenden Ergebnisse. Ein Bewertungs-/Maßnahmenkatalog, der für das jeweilige Materiengesetz erstellt wurde, unterscheidet die Nicht-Konformitäten der Stichproben in deren Sicherheitsrelevanz oder Qualitäts- und Täuschungsschutzrelevanz sowie in Konformitätsklassen. Ziel ist es, auf Risikobasis wirksame, zweckdienliche und angemessene Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Vorschriften sowie erforderlichenfalls nachkontrollierende Tätigkeiten zu setzen, um einer wirkungsorientierten Kontrolle gerecht zu werden. Über anlassbezogene Kontrollen finden Mitteilungen aus Behörden-Schnellwarnsystemen, Zollmeldungen sowie Informationen aus laufenden Analysen, bzw. rechtlichen sowie fachspezifischen Aspekten, Eingang in die Einsatzplanung. Darunter fallen beispielsweise interne oder externe Hinweise, Medienberichte, aktuelle auftretende Risiken am Markt, Verdachtsmomente in der Kontrolle, usw.
Das BAES hat Risikomanagementfunktion in Bereichen, in denen es als Behörde erster Instanz fungiert. Einfuhrkontrollen werden in Zusammenarbeit mit dem Zollamt Österreich, einer Behörde des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), durchgeführt. Für Labordienstleistungen und wissenschaftliche Beratungen bedient sich das BAES der Expertinnen und Experten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, kurz: AGES GmbH. Bei Zuwiderhandeln gegen gesetzliche Vorgaben erfolgt eine Maßnahmensetzung durch das BAES. Bei schwerwiegenden Vergehen, Verdachtsfällen der Irreführung oder bei wiederholtem Zuwiderhandeln gegen gesetzliche Vorgaben oder Nichtbeachtung behördlicher Maßnahmensetzung erfolgt eine Anzeige durch das BAES bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, die in Folge das Verwaltungsstrafverfahren führt. Das BAES selbst ist keine Strafbehörde. Ein potentiell strafrechtlich relevanter Betrugsverdacht wird durch das BAES an das Bundeskriminalamt oder die Polizei oder die Staatsanwaltschaft gemeldet.
Hier finden Sie den Jahresbericht der Kontrolle des BAES, 2024