Verbindliche Nutzung des EU-Systems CATCH für Fisch-Importe ab 10. Januar 2026

| Illegale Fischerei Vermarktungsnormen, Kontrolle

Ab dem 10. Januar 2026 sind die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten sowie Wirtschaftsbeteiligte auf Grundlage der Verordnung (EU) 2023/2842 zur Nutzung von CATCH für die Einfuhr von Fischerei-Erzeugnissen verpflichtet. Ziel ist es, die Einfuhr von Fischerei-Erzeugnissen aus IUU-Fischerei in die EU zu identifizieren und zu verhindern.

Das CATCH-System ist ein digitales Informationsmanagement-System der Europäischen Union, das als Teil der Plattform TRACES NT entwickelt wurde. Es soll einen vereinfachten und papierlosen Austausch von Dokumenten (wie Fangbescheinigungen für Fischereierzeugnisse) und Information zwischen allen Beteiligten innerhalb und außerhalb der EU ermöglichen.

CATCH kann ebenfalls von Behörden und Wirtschaftsbeteiligten aus Nicht-EU-Ländern genutzt werden, um einen schnellen und digitalen Dokumentenfluss vom Ursprungsort des Fischerei-Erzeugnisse bis zur Auslieferung in die EU zu gewährleisten. 

Für die Einfuhr von Sendungen mit Fischerei-Erzeugnissen in die EU müssen die Importeure den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten die erforderlichen Unterlagen und die darin enthaltenen Informationen über CATCH vorlegen. Die Behörden der Mitgliedstaaten bearbeiten diese Einreichung über CATCH.

Weitere Informationen sowie eine Anleitung zur Nutzung von CATCH
 

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