Inhalt der Bio-Saatgutdatenbank

Das BAES ist die zuständige Behörde für die Anerkennung und Zulassung von Saat- und Pflanzgut.

Die Anerkennung von Saatgut von und für den biologischen Landbau erfordert eine spezielle Prozesskontrolle während des gesamten Anerkennungsverfahrens. Dabei wird nicht nur die Konformität mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen betreffend die Anerkennung von Saatgut, sofern es zur der jeweiligen Kulturart Rechtsvorschriften zu Saatgut gibt, sondern auch zusätzlich die Erfüllung der Anforderungen an Vermehrungsflächen, Saatgutpartien und Aufbereitungsstationen im Sinne der Verordnung (EU) 2018/848 überprüft. Damit wird die Publikation sämtlicher für den Biolandbau zugelassener Saatgutpartien in dieser Biosaatgutdatenbank, wie auch die Kennzeichnung am amtlichen Saatgutetikett gewährleistet.

In der Datenbank werden nur jene Partien gelistet, die eine endgültige positive Anerkennung bzw. Zulassung aufweisen und die auch für den Letztverbraucher bestimmt sind, d.h. es wird kein Vermehrungsmaterial (Züchter-, Vorstufen- und Basissaatgut) erfasst.

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