Kundmachung des BAES gemäß § 13 AVG

§ 1 (1) Für die Einbringung von Anbringen wie Anträgen, Gesuchen, Rechtsmitteln und sonstigen Mitteilungen an das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) werden ausschließlich folgende technische Möglichkeiten und Adressen bestimmt:

Schriftliche Einbringung im Postwege an nachstehende Adressen:   

Bundesamt für Ernährungssicherheit
Fachbereich Saat- und Pflanzgut
Fachbereich Pflanzensorten
Fachbereich Pflanzengesundheit
Fachbereich Pflanzenschutzmittel
Fachbereich Futtermittel
Fachbereich Düngemittel
Fachbereich Vermarktungsnormen

p.A. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
AGES GmbH
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien

Bundesamt für Ernährungssicherheit
Fachbereich Kartoffelpflanzgut
p.A. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
AGES GmbH
Wieningerstraße 8
A-4020 Linz

Anbringen mittels E-Mail sind unbeschadet des Abs. 2 nicht möglich.

E-Mail-Verkehr

$1 (2) E-Mail-Verkehr ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Bundesamt sowie bei Rückfragen zum Einlangen bzw zur Einbringung von Anbringen und bei technischen Problemen unter nachstehenden Adressen möglich:

saatgut@baes.gv.at
Tel./Fax: +43(0)5 0555-31121/34808
Fachbereich Saat- und Pflanzgut

pflanzgut@baes.gv.at
Tel./Fax: +43(0)5 0555-33326/33303
Fachbereich Saat- und Pflanzgut

kartoffelpflanzgut@baes.gv.at   
Tel./Fax: +43(0)5 0555-41201/41119
Fachbereich Saat- und Pflanzgut

sortenwesen@baes.gv.at       
Tel./Fax: +43(0)5 0555-34901/34909
Fachbereich Pflanzensorten

pflanzenschutzdienst@baes.gv.at
Tel./Fax: +43(0)5 0555-33301/33303
Fachbereich Pflanzengesundheit

pflanzenschutzmittel@baes.gv.at   
Tel./Fax: +43(0)5 0555-33405/33404
Fachbereich Pflanzenschutzmittel

futtermittel@baes.gv.at      
Tel./Fax: +43(0)5 0555-33216/33212
Fachbereich Futtermittel

duengemittel@baes.gv.at       
Tel./Fax: +43(0)5 0555-34110/34101
Fachbereich Düngemittel

vermarktungsnormen@baes.gv.at   
Tel./Fax: +43(0)5 0555-41312/41318
Fachbereich Vermarktungsnormen

Telefonische Anfragen

§1 (3) Telefonische Anfragen und Anfragen per Telefax sind während der in § 2 festgelegten Amtsstunden unter den in Abs. 2 angeführten Telefon- und Faxnummern möglich.

Amtsstunden und für den Parteienverkehr

§2 (1) Gemäß § 13 Abs. 5 AVG werden für das Bundesamt für Ernährungssicherheit folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten kundgemacht:  

Montag bis Donnerstag9.00 - 15.00 Uhr
Freitag9.00 - 12.00 Uhr

$2 (2) Darüber hinaus werden in Ergänzung zu den in den Amtlichen Nachrichten kundgemachten behördlichen Gebührentarifen - Allgemeine Gebühren, Tarifpost Code-Nr. 01004 - nachstehende Dienstzeiten sowie die Nachtzeit definiert:

Dienstzeiten:
Montag bis Freitag täglich 8 Stunden im Zeitraum von 6:00 - 22:00 Uhr

Nachtzeit:
22:00 - 6:00

 

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