Antragstellung gemäß Artikel 33 VO (EG) 1107/2009
Wer ein Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen möchte, kann entweder selbst oder durch einen Vertreter eine Zulassung oder eine Änderung einer Zulassung in jenem Mitgliedstaat beantragen, in dem das Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht werden soll. Die zuständige Behörde für die Bearbeitung von Zulassungsanträgen für Pflanzenschutzmittel in Österreich ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES). Anträge haben dabei den Anforderungen der VO (EG) 1107/2009 zu entsprechen und sind unter Verwendung des dafür vorgesehenen, untenstehenden Antragsformulars (Antragsformular Art. 33 iVm Art. 55) einzureichen. Dabei ist insbesondere auf die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie auf die fachliche Nachvollziehbarkeit zu achten. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge können zu Verzögerungen im Zulassungsverfahren führen.