Informationsfreiheitsgesetz tritt mit 1. September in Kraft

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Anbei finden Sie Kontaktmöglichkeiten für Anfragen gemäß § 7 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) an das BAES.

Mit 1. September 2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz (RIS – Informationsfreiheitsgesetz – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 01.09.2025) in Kraft. 

Wenn Sie einen Antrag gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz an das BAES stellen möchten, steht Ihnen hierfür unter anderem ein Kontaktformular unter https://www.baes.gv.at/ueber-uns/kontakt-ifg zur Verfügung. 

Als zusätzliche Kontaktmöglichkeit können Sie unsere E-Mail-Adresse ifg@baes.gv.at nutzen.

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