nach §16 Düngemittelgesetz 2021 Um eine effektive und effiziente Kontrolle für das Bundesamt für Ernährungssicherheit aufrecht erhalten zu können, sieht § 16 Düngemittelgesetz 2021 eine Meldeverpflichtung [...] Das Düngemittelgesetz 2021, die Düngemittelverordnung 2004 und die Verordnung (EU) 2019/1009 regeln die Zulassung, das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung und die Kontrolle von Düngemittel und sonstige [...] Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu bringen. Meldung gemäß § 16 Düngemittelgesetz 2021 (i.e. Änderungen oder Meldungen zur Beendigung einer Tätigkeit) sind über das BAES eServices einzubringen