Genehmigungen der Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam erheblich eingeschränkt

| Pflanzenschutzmittel

Mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2018/783, (EU) 2018/784 und (EU) 2018/785 hat die Europäische Kommission die Genehmigung der Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam erheblich eingeschränkt. Mitgliedstaaten müssen daher bis spätestens 19.09.2018 die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die mindestens einen dieser Wirkstoffe enthalten, ändern oder widerrufen.

Mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2018/783, (EU) 2018/784 und (EU) 2018/785 hat die Europäische Kommission die Genehmigung der Wirkstoffe Imidacloprid, Colthianidin und Thiamethoxam erheblich eingeschränkt. Mitgliedstaaten müssen daher bis spätestens 19.09.2018 die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die mindestens einen dieser Wirkstoffe enthalten, ändern oder widerrufen. Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen dürfen nur noch in dauerhaft errichteten Gewächshäusern und zur Behandlung von Saatgut, das zur Ausbringung im Gewächshaus bestimmt ist, und die daraus entstandene Pflanzenkultur während des gesamten Wachstumszyklus in einem dauerhaft errichteten Gewächshaus bleibt, angewendet werden.
Behandeltes Saatgut, welches für die Aussaat im Freiland vorgesehen ist, darf bis zum Ablauf des 18. Dezember 2018 ausgesät werden.

Nachstehend finden Sie die entsprechenden Durchführungsverordnungen, sowie ein Informationsblatt mit allen betroffenen Pflanzenschutzmitteln, in dem die jeweiligen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen angeführt sind.

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