BAES-Schwerpunktkontrollen hinsichtlich Futtermittel-Importen aus der Ukraine

| Futtermittel Kontrolle

In den aktuellen Schwerpunktkontrollen zu Mais-Importen aus der Ukraine wurden keine Direktimporte aus der Ukraine vorgefunden. Auch die Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und GVO zeigten ebenfalls keine Auffälligkeiten.

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) führt seit Juni 2023 verstärkt Kontrollen von Futtermittel-Importen aus der Ukraine durch.

  • Im Rahmen der Futtermittel-Kontrolle wird gezielt nach Rückständen von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen, etwaige Verunreinigungen mit Krankheitserregern (z.B. Salmonellen) oder Schwermetallen sowie gentechnisch veränderten Organismen (GVO) untersucht. Bisher konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.
  • Die Sicherstellung des EU-standardkonformen Inverkehrbringens von Futtermitteln in Österreich erfolgt über drei Qualitätssicherungsschienen: über die Verpflichtung der Futtermittelunternehmen zu regelmäßigen Eigenkontrollen nach § 18 Abs. 4 und Abs. 5 Futtermittelgesetz, über die behördliche Futtermittelkontrolle (risikobasierter Kontrollplan) sowie Meldungen anderer EU-Staaten über das Europäische Behörden-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF).
  • Importe von Futtermitteln pflanzlichen Ursprungs aus nicht EU-Ländern (sogenannte "Drittlandimporte") sind gemäß § 11 Futtermittelgesetz beim BAES anzumelden.
  • Futtermittel, die aus anderen EU-Ländern nach Österreich kommen, sind innergemeinschaftlicher Verkehr und werden nicht als Importe bezeichnet. Anzumerken ist hier, dass es grundsätzlich jedem Importeur freisteht, ob er das Futtermittel an der EU-Außengrenze verzollt oder in einem Bestimmungsland. 
  • Drittlandimporte werden in Österreich verzollt und abgefertigt. Neben der Zollabfertigung sind zur futtermittelrechtlichen Freigabe sämtliche Transportdokumente und Unterlagen zur Identifikation der Ware vorzulegen.
  • Nach Prüfung der Spezifikation, Kennzeichnung (Deklaration, Sackanhänger) und der Rezeptur (bei Mischfuttermittel) wird eine Bestätigung seitens des BAES ausgestellt, dass das Futtermittel laut Futtermittel-Recht in Österreich in Verkehr gebracht werden kann. 
  • Die Aufsichtsorgane des BAES suchen bei behördlichen Kontrollen von Futtermitteln auch gezielt nach Einzelfuttermittel-Importware aus Drittländern. 
  • Darüber hinaus werden im Rahmen der behördlichen Futtermittelkontrolle laufend Betriebskontrollen und Untersuchungen nach dem risikobasierten Stichprobenplan durchgeführt. 
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