Änderung der Abgabefrist von Frischeiern an Verbraucher:innen

| LMSVG Vermarktungsnormen

Die EU-Vorschriften betreffend das Inverkehrbringen von Frischeiern werden von der bisher geltende 21-Tage-Frist durch eine 28-Tage-Frist nach dem Legen ersetzt.

Am 08.12.2022 ist die am 18.11.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlichte Änderung der EU-Vorschriften betreffend das Inverkehrbringen von Frischeiern in Kraft getreten.

Mittels der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2258 der Kommission vom 9. September 2022 (zur Änderung und Berichtigung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs) wird die bisher geltende 21-Tage-Frist für das Inverkehrbringen von Frischeiern nach dem Legen aufgehoben und durch eine 28-Tage-Frist ersetzt.  

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/2258 finden Sie unter dem folgendem Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R2258&from=DE

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