Mit 1. September 2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz ( RIS – Informationsfreiheitsgesetz – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 01.09.2025 ) in Kraft. Wenn Sie einen Antrag gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz an das BAES stellen möchten, steht Ihnen hierfür unter anderem ein Kontaktformula