Anbei finden Sie die wichtigsten rechtlichen Informationen für Futtermittelhersteller, Landwirt:innen und Tierhalter:innen: Verantwortung des Inverkehrbringers Die Richtlinie 2002/32/EG enthält Vorgaben für unerwünschte Stoffe, wie zum Beispiel Schwermetalle. Futtermittel dürfen nicht in Verkehr geb