Aus gegebenem Anlass erlaubt sich das Bundesamt für Ernährungssicherheit, auf § 22 Abs 2 DMG 2021 aufmerksam zu machen, wonach bescheidmäßig gemäß § 9a Düngemittelgesetz 1994 unbefristet zugelassene Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel mit der der Zulassung entsprec