Neben den Voraussetzungen gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2023/2430 müssen alle im Antrag angeführten Mitarbeiter:innen bzw. ermächtigten Personen einen E-Learning-Kurs absolvieren, der eine Wissensüberprüfung vor Ort beinhaltet. Die notwendigen Voraussetzungen werden vor Ort bei einem Erstaudit