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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir informieren Sie seitens des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) über die Neugestaltung des Pflanzenschutzmittel-Registers sowie neue Antragsformulare für die “Gegenseitige Anerkennung” bei der Pflanzenschutzmittel-Zulassung und die “Autorisierung von Händlern im Rahmen der Konformitätskontrollen" bei der Ausfuhr von frischem Obst und Gemüse. Darüber hinaus finden Sie Informationen zur Verwendung von Insekten und Insektenprodukten als Futtermittel und eine Testversion für das neue verpflichtende EU-System CATCH für Fisch-Importe.

 
 
 
 
Pflanzenschutzmittel
 
 
 
 
Neues Pflanzenschutzmittel-Register bis 31. Oktober in Testphase
 

Das Pflanzenschutzmittelregister des BAES bildet die in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel ab. Es dient als Informationsquelle und zur Nachschau sowohl für berufliche Verwender:innen und Landwirt:innen, als auch für den Handel und Privatpersonen. Das Register wird nun technisch und punkto Nutzerfreundlichkeit überarbeitet.

 
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Gegenseitige Anerkennung: Neues elektronisch ausfüllbares Antragsformular
 

Das vereinfachte Verfahren ermöglicht die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, sofern für dasselbe Produkt bereits eine aufrechte Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat besteht. Damit das BAES Anträge auf gegenseitige Anerkennung gemäß Artikel 40 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Bearbeitung nehmen kann, müssen die formalen Anforderungen erfüllt sein, die im Artikel 42 festgelegt sind. Nach Antragstellung im neuen, elektronisch ausfüllbaren Formular wird nach Erhalt der vollständigen Antragsunterlagen durch das BAES eine Formalprüfung durchgeführt. 

 
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Futtermittel
 
 
 
 
Insekten und Insektenprodukte zur Verwendung als Futtermittel
 

Im Rahmen einer Besprechung der zuständigen Behörden und der landwirtschaftlichen Interessensvertretung wurden Informationen zur Verwendung von Insekten als Futtermittel erarbeitet. Diese Informationen dienen einerseits der Erstorientierung der Markt-Teilnehmer:innen und andererseits der Unterstützung hinsichtlich Rechtssicherheit und Transparenz in diesem Bereich. Nachstehende Ausführungen beschäftigen sich mit der Herstellung und Verwendung von Insekten(-produkten) als Futtermittel, es werden jedoch keine Thematiken aus dem Bereich Lebensmittel abgehandelt. 

 
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Vermarktungsnormen
 
 
 
 
Konformitätskontrollen: Neues Antragsformular für Autorisierung von Händlern
 

​​​​​​​Das BAES kann als zuständige Behörde Händlern die Ermächtigung zur eigenständigen Durchführung von Konformitätskontrollen bei der Ausfuhr von frischem Obst und Gemüse erteilen. Für Händler wurde jetzt ein elektronisch ausfüllbares Antragsformular erstellt. Die ersten drei Ausfuhrkontrollen nach Erteilung der Autorisierung werden unter der Überwachung des BAES durchgeführt. Die Autorisierung zur eigenständigen Durchführung von Konformitätskontrollen wird für mindestens ein Jahr erteilt. Anbei finden Sie das entsprechende Antragsformular und weitere Details.

 
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Illegale Fischerei: Neues EU-System CATCH für Fisch-Importe
 

Ab dem 10. Januar 2026 sind die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten sowie Wirtschaftsbeteiligte auf Grundlage der Verordnung (EU) 2023/2842 zur Nutzung von CATCH für die Einfuhr von Fischerei-Erzeugnissen verpflichtet. Ziel ist es, die Einfuhr von Fischerei-Erzeugnissen aus IUU-Fischerei in die EU zu identifizieren und zu verhindern. Das CATCH-System ist ein digitales Informationsmanagement-System der Europäischen Union. Es soll einen vereinfachten und papierlosen Austausch von Dokumenten (wie Fangbescheinigungen für Fischereierzeugnisse) und die Information zwischen allen Beteiligten innerhalb und außerhalb der EU ermöglichen. Hier geht's zur Testversion für Wirtschaftsbeteiligte.

 

 
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