Bundesamt für Ernährungssicherheit
Willkommen auf der Website des BAES
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit wurde durch das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz - GESG (BGBl I Nr. 63/2002 idgF) eingerichtet. Es ist der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) zugeordnet und hat sich gemäß § 6 Abs 5 GESG bei der Vollziehung der hoheitlichen Aufgaben der der AGES zu Gebote stehenden Mittel zu bedienen.
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit ist zuständige Behörde 1. Instanz für die Vollziehung der folgenden Materiengesetze (§ 6 Abs. 1 GESG):
- Z 1: Saatgutgesetz 1997 idgF
- Z 2: Pflanzgutgesetz 1997 idgF
- Z 3: Sortenschutzgesetz 2001 idgF
- Z 4: Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 idgF
- Z 5: Pflanzenschutzgesetz 2011 idgF
- Z 6: Futtermittelgesetz 1999 idgF
- Z 7: Düngemittelgesetz 1994 idgF
- Z 8: Vermarktungsnormengesetz idgF
Gegen Bescheide des Bundesamtes für Ernährungssicherheit ist Berufung an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zulässig, wobei dieser auch sachlich in Betracht kommende Oberbehörde ist (§ 6 Abs. 2 GESG).
Das BAES hat als Behörde die Verwaltungsverfahrensgesetze anzuwenden (§ 6 Abs. 3 GESG) und ist eine monokratische Bundesbehörde (§ 6 Abs. 4 GESG). Der Direktor des Bundesamtes für Ernährungssicherheit ist Dr. Heinz Frühauf.
Nach § 6 Abs. 7 GESG hat das Bundesamt für Ernährungssicherheit Amtliche Nachrichten herauszugeben und diese in geeigneter Form den betroffenen Verkehrskreisen zugänglich zu machen. In den Amtlichen Nachrichten finden Sie folgende Kundmachungen des Bundesamtes für Ernährungssicherheit: Verlautbarungen aufgrund der Materiengesetze (§ 6 Abs. 1 GESG) und die Gebührentarife (§ 6 Abs. 6 GESG).
Aufgaben des Bundesamtes für Ernährungssicherheit
Die Aufgaben des Bundesamtes für Ernährungssicherheit sind sehr vielfältig. Sie können überblicksartig wie folgt dargestellt werden:
- Kontrolle des Inverkehrbringens von Saatgut, Futtermitteln, Düngemitteln sowie Pflanzenschutzmitteln (repräsentative Probenahmen und Betriebskontrollen)
- bei Zuwiderhandlungen gegen die Materiengesetze: Anzeigenerstattung, Beanstandungen oder vorläufige Beschlagnahmen (je nach Materie und Schwere des Verstoßes)
- Zulassung von Sorten, Saatgut, Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln sowie Saatgutzertifizierung
- Registrierung, Autorisierung und Überwachung von Erzeugungsbetrieben
- Einfuhrkontrolle von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen aus Drittländern, Beschau anläßlich der Ausfuhr von Saatgut sowie Anerkennung von Pflanzgut
- Sortenschutzamt
- Export- und Importkontrolle bei Obst und Gemüse hinsichtlich der Einhaltung von Vermarktungsnormen
- Überwachung der Verbraucherinformation im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur
Kontrollplanung 2012

Zur Erfüllung der VO (EG) Nr. 882/2004 werden die Kontrollen des Bundesamtes für Ernährungssicherheit regelmäßig, auf Risikobasis und mit angemessener Häufigkeit durchgeführt. Der Kontrollplan 2012 legt die Anzahl der zu kontrollierenden Partien bzw. Chargen mittels Probenahmen und/oder Konformitätsüberprüfungen, die Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe und die durchzuführenden Betriebskontrollen sowie alle erforderlichen Tätigkeiten und beabsichtigten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kontrolle fest. Die Zielerreichung erfolgt unter Berücksichtigung festgestellter Risiken, des bisherigen Verhaltens der Unternehmer, der Verlässlichkeit der bereits durchgeführten Eigenkontrollen und von Informationen, die auf einen Verstoß hinweisen können.
Die Jahresberichte geben einen Überblick über die durchgeführten Kontrollaktivitäten der Fachbereiche:
- Düngemittel
- Futtermittel
- Pflanzenschutzmittel
- Saatgut
- Verbraucherinformation Fisch
Die Darstellung beinhaltet die Ergebnisse in Analogie zur festgelegten Planung und gibt daher Auskunft über:
- Anzahl der kontrollierten Partien bzw. Chargen mittels Probenahmen und/oder Konformitätsüberprüfungen sowie Anzahl der kontrollierten Betriebe und der durchgeführten Betriebskontrollen,
- gesetzte Schwerpunkte aufgrund aktueller Fragestellungen sowie
- gesetzte Maßnahmen im Zusammenhang mit den Ergebnissen aus den Kontrolltätigkeiten
In der Darstellung wird nicht unterschieden, ob es sich um stichprobenartige, nachfassende oder ad-hoc durchgeführte Tätigkeiten handelt. Demnach spiegeln hohe Beanstandungsquoten nicht die generelle Nicht-Konformität wider, sondern können auf einen hohen Anteil an durchgeführten nachfassenden oder ad-hoc Aktivitäten aufgrund vorliegender Abweichungen zurückzuführen sein.



