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Bundesamt für Ernährungssicherheit

Bundesamt für Ernährungssicherheit

Willkommen auf der Website des BAES

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit wurde durch das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz - GESG (BGBl I Nr. 63/2002 idgF) eingerichtet. Es ist der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) zugeordnet und hat sich gemäß § 6 Abs 5 GESG bei der Vollziehung der hoheitlichen Aufgaben der der AGES zu Gebote stehenden Mittel zu bedienen.

 

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit ist zuständige Behörde 1. Instanz für die Vollziehung der folgenden Materiengesetze (§ 6 Abs. 1 GESG):

 

Gegen Bescheide des Bundesamtes für Ernährungssicherheit ist Berufung an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zulässig, wobei dieser auch sachlich in Betracht kommende Oberbehörde ist (§ 6 Abs. 2 GESG).

Das BAES hat als Behörde die Verwaltungsverfahrensgesetze anzuwenden (§ 6 Abs. 3 GESG) und ist eine monokratische Bundesbehörde (§ 6 Abs. 4 GESG). Der Direktor des Bundesamtes für Ernährungssicherheit ist Dr. Bernhard Url.

 

Nach § 6 Abs. 7 GESG hat das Bundesamt für Ernährungssicherheit Amtliche Nachrichten herauszugeben und diese in geeigneter Form den betroffenen Verkehrskreisen zugänglich zu machen. In den Amtlichen Nachrichten finden Sie folgende Kundmachungen des Bundesamtes für Ernährungssicherheit: Verlautbarungen aufgrund der Materiengesetze (§ 6 Abs. 1 GESG) und die Gebührentarife (§ 6 Abs. 6 GESG).

Aufgaben des Bundesamtes für Ernährungssicherheit

Die Aufgaben des Bundesamtes für Ernährungssicherheit sind sehr vielfältig. Sie können überblicksartig wie folgt dargestellt werden:

  • Kontrolle des Inverkehrbringens von Saatgut, Futtermitteln, Düngemitteln sowie Pflanzenschutzmitteln (repräsentative Probenahmen und Betriebskontrollen)
  • bei Zuwiderhandlungen gegen die Materiengesetze: Anzeigenerstattung, Beanstandungen oder vorläufige Beschlagnahmen (je nach Materie und Schwere des Verstoßes)
  • Zulassung von Sorten, Saatgut, Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln sowie Saatgutzertifizierung
  • Registrierung, Autorisierung und Überwachung von Erzeugungsbetrieben
  • Einfuhrkontrolle von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen aus Drittländern, Beschau anläßlich der Ausfuhr von Saatgut sowie Anerkennung von Pflanzgut
  • Sortenschutzamt
  • Export- und Importkontrolle bei Obst und Gemüse hinsichtlich der Einhaltung von Vermarktungsnormen
  • Überwachung der Verbraucherinformation im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur

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