Zollamt Österreich und BAES verstärken Kooperation bei Kontrolle entlang der Lebensmittelkette

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Die Kooperationsvereinbarung zwischen Zoll und BAES bringt mehr Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten bei Lebensmitteln sowie Schutz der heimischen Landwirtschaft vor eingeschleppten Schädlingen.

Das Zollamt Österreich (ZAÖ) und das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) haben am 14. Juli 2023 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet und verstärken damit ihre strategische und praktische Zusammenarbeit. Ziel ist, künftig eine noch engmaschigere Kontrolle von eingeführten Pflanzen, Lebens- und Futtermitteln sowie die Qualität entlang der Lebensmittelkette sicher zu stellen.

Finanzminister Magnus Brunner hebt die ressortübergreifende Ressourcenbündelung hervor: „Mit dieser wichtigen Vereinbarung und der Einrichtung dieser Struktur gehen das das Zollamt Österreich und das Bundesamt für Ernährungssicherheit einen wichtigen Schritt für effiziente und erfolgreiche Aufgabenerfüllung. Die Sicherheit unseres Standortes und unserer Bevölkerung sind Ziele von höchster Priorität, die wir gemeinsam mit gebündelter Stärke verfolgen.“

Für BAES-Direktor Thomas Kickinger ist „gerade in der Kontrolle der gemeinsame Wissensaustausch und eine koordinierte Vorgehensweise der beteiligten Behörden von entscheidender Bedeutung“. Mit dieser Vereinbarung werde die Zusammenarbeit in der Kontrolle entlang der Lebensmittelkette auf ein neues Level gehoben: „Ich danke den Kolleginnen und Kollegen des Zollamt Österreich für die gute Zusammenarbeit. Eine engmaschige Kontrolle beim Import oder Reiseverkehr steigert insgesamt die Sicherheit für die heimische Pflanzenwelt sowie die Qualität unserer Agrarprodukte.“

Strategische Zusammenarbeit bei Einfuhrkontrollen

Die beiden Behörden setzen auf eine stärkere strategische Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Kooperation in ihrem überschneidenden Wirkungsbereich. Diese Gemeinsamkeiten in der täglichen Arbeit des Bundesamts für Ernährungssicherheit und des Zollamts Österreich liegen in den Einfuhrkontrollen, wobei das ZAÖ für die Kontrolle aller eingeführter Waren zuständig ist und das BAES für jene Waren, die beispielsweise dem Futtermittel-, Dünge-, Saatgut- und Pflanzenschutzgesetz oder auch dem Vermarktungsnormengesetz unterliegen. Mit der Vereinbarung verstärken das Finanzministerium und das Bundesamt für Ernährungssicherheit den Austausch von Fachwissen.

„Unsere Zöllnerinnen und Zöllner verstärken damit nun auch formal die fachliche Zusammenarbeit bei Kontrollaufgaben, die thematisch und auch im Arbeitsalltag gut in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Denn natürlich gehören die beschriebenen Waren zu jenen Gegenständen, die unsere Organe in ihrer Arbeit zollabfertigen und immer wieder kontrollieren. Für eine weitere erfolgreiche Kooperation ist aber auch das gemeinsame Wissen und dessen Weitergabe von essentieller Bedeutung. Deshalb bin ich froh, dass unsere Vereinbarung auch die gemeinsame Aus- und Weiterbildung von spezifischem Fachwissen berücksichtigt und die Bedarfserhebung zu Bildungsangeboten enthält. So sichern wir durch Wissensmanagement und Erfahrungsaustausch die Qualität unserer Arbeit zusätzlich, wovon alle profitieren werden“, unterstreicht ZAÖ-Vorständin Heike Fetka-Blüthner einen Aspekt der neuen Vereinbarung.

 

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