Änderung der Vermarktungsnormen-Kontrollverordnung

| Vermarktungsnormen Kontrolle

Mit dieser Änderung wird die Anzahl der Einfuhr- und Ausfuhrstellen für den Bereich Vermarktungsnormen österreichweit auf 14 reduziert.

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BML) über die Durchführung der Kontrolle von Vermarktungsnormen (Vermarktungsnormen-Kontrollverordnung), BGBl. II Nr. 281/2010, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 220/2019, wurde durch das Bundesgesetzblatt – BGBI. II Nr. 210/2023 geändert.

Weiterführende Details sowie die nun aktuellen Ein-und Ausfuhrstellen finden Sie unter https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2023/210/20230703

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