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Fachbereiche
 
 
 
 
Pflanzengesundheit
 
 
 
 
FAQs zur phytosanitären Importkontrolle
 

Um das Risiko einer Ein- oder Verschleppung von Schädlingen so gering wie möglich zu halten, unterliegen Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse bei der Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union einer pflanzengesundheitlichen Kontrolle, für einige Waren besteht sogar ein Einfuhrverbot. Die Expertinnen und Experten des amtlichen Pflanzenschutzdienstes des BAES haben zu häufig gestellten Fragen rund um die phytosanitäre Importkontrolle kompakte und praxisorientierte Antworten aufbereitet. Die Informationen decken allgemeine Rahmenbedingungen sowie den Ablauf der phytosanitären Importkontrolle und die Regelungen zum Pflanzengesundheitszeugnis ab.

 
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Pflanzenschutzmittel
 
 
 
 
Aktualisierte Informationen zu Bewertung und Prüfung von Pflanzenschutzmitteln
 

Auf der Website des BAES stehen für den Bereich Ökotoxikologie zur Bewertung und Prüfung von Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene fachliche Informationen zur Verfügung. Die entsprechenden Hintergrundinformationen zu Risikobewertung, Datenanforderungen und möglichen risikominimierenden Maßnahmen für die bewertungsrelevanten Organismengruppen wurden kürzlich aktualisiert.

 
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Antragstellerkonferenz 2021
 

Am 3. November dieses Jahres konnten sich AntragstellerInnen, ZulassungsinhaberInnen und die Fachöffentlichkeit einen Überblick über die aktuellen Rahmenbedingungen und Entwicklungen in der Zulassung und Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) verschaffen. Die Konferenz ermöglichte auch einen intensiven Austausch mit ExpertInnen und PraktikerInnen zu aktuellen Themen wie Antragstellung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Umweltverhalten von Pflanzenschutzmitteln und neue Entwicklungen auf EU-Ebene.

 
 
 
 
Futtermittel
 
 
 
 
Neue Regelungen zu Heimtierfuttermittel
 

Mit 01.01.2022 wird die Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologisch/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologisch/biologischen Erzeugnissen in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse in Kraft treten. Diese beiden Verordnungen werden somit unter anderem auch auf Heimtierfuttermittel ab 01.01.2022 in Österreich unmittelbare Anwendung finden.

Gemäß Artikel 17 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil V Ziffer 2.3. Verordnung (EU) 2018/848 dürfen bei der Verarbeitung von Futtermitteln nur gemäß Artikel 24 Verordnung (EU) 2018/848 für die Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion zugelassene nichtökologische/nichtbiologische Einzelfuttermittel mit Ursprung in Pflanzen, Algen, Tieren oder Hefe, Einzelfuttermittel mineralischen Ursprungs, Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden. Erzeugnisse und Stoffe, die in den Anhängen nicht gelistet sind, dürfen bei der Heimtierfuttermittelproduktion nicht eingesetzt werden. Es ist dazu der folgende Hinweis im Zusammenhang mit der Maßnahmensetzung zu beachten: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/bio/biobeirat.html

Falls die Zulassung weiterer Erzeugnisse und Stoffe (Einzelfuttermittel, Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe), welche nicht im Anhang III Teil A und B der D-VO (EU) 2021/1165 gelistet sind, erforderlich ist, so ist ein Dossier mit den Gründen für eine Aufnahme der Europäischen Kommission vorzulegen. In Österreich sind derartige Anträge unter Verwendung der öffentlich zugänglichen Dossiervorlagen dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Wege der automationsunterstützten Datenübertragung an bio@sozialministerium.at und eu-qua@ages.at zu übermitteln. Weitere Details sind dem folgenden Informationsblatt zu entnehmen: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/bio/I_0001_3_Information-Antragsverfahren-Erzeugnisse-und-Stoff.docx?7woa74

 
 
 
 
Düngemittel
 
 
 
 
Novellierung Düngemittelgesetz 2021
 

Die Novelle zum Düngemittelgesetz iFd Düngemittelgesetz 2021(BGBl. I Nr. 103/2021) regelt die Zulassung, das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung und die Kontrolle von Düngemittel und sonstiger Düngeprodukten.

Aufgrund der Anforderungen durch stetig hinzukommende Regelungen auf europäischer Ebene (Düngemittelverordnung (EU) 2019/1009, Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020, Verordnung (EU) 2019/515 über die gegenseitige Anerkennung von Waren) wurde eine systematische Anpassung des Düngemittelrechts auf nationaler Ebene notwendig, um die Vorgaben des EU-Rechts zu erfüllen.

Weitere Informationen finden Sie auf der BAES-Website unter Düngemittelzulassung sowie Düngemittelüberwachung und Kontrolle.

Das Düngemittelgesetz 2021 (DMG 2021) sieht in § 10 vor, dass ein öffentliches Register der in Österreich gemäß § 9 DMG 2021 zugelassenen bzw. gemäß der Verordnung (EU) 2019/515 gegenseitig anerkannten Düngeprodukte zu führen ist. Das Register wird ab 1.1.2022 öffentlich zugänglich sein und neben dem Namen und dem jeweiligen Hersteller der einzelnen Produkte auch die wesentlichen Kennzeichnungsangaben sowie die Zulassungsdauer anführen.

 
 
 
 
Vermarktungsnormen
 
 
 
 
Vermarktungsnormengrundkurs für Ein- und Ausfuhrkontrolle
 

Die Durchführung der Ein- und Ausfuhrkontrolle nach bzw. aus Österreich obliegt dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES). Die Kontrollen sind von fachlich befähigten Kontrollorganen durchzuführen. Um eine verbesserte Marktübersicht und -transparenz zu erreichen sowie einen lauteren Wettbewerb zu gewährleisten, sind für die Durchführung der Ein- und Ausfuhrkontrolle hinsichtlich der EU-Vermarktungsnormen regelmäßige Schulungen zur Aneignung und Aufrechterhaltung der fachlichen Qualifikation erforderlich.

Im Zeitraum vom 3.11. bis zum 10.11.2021 fand in Zusammenarbeit mit der AGES-Akademie der Vermarktungsnormengrundkurs für die Ein- und Ausfuhrkontrolle statt. Die Vortragenden waren sowohl Expertinnen und Experten des BAES als auch des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT). Aktuelle Informationen und rechtliche Rahmenbedingungen, EU-Vermarktungsnormen sowie fachlicher Erfahrungsaustausch waren die zentralen Inhalte des Kurses.