Saatgutfirmen bzw. deren Mitarbeiter können für genau definierte Aufgaben unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen autorisiert werden. Gemäß Saatgutverordnung 2006 kann das Bundesamt für Ernährungssicherheit als Autorisierungsbehörde für folgende Tätigkeiten eine Autorisierung vornehmen:

  • Prüfung der Anforderungen an den Feldbestand der Vermehrungsfläche (Feldbesichtigung) einschließlich Überprüfung des Ausgangssaatgutes,
  • Laboruntersuchungen, die zur Prüfung der Beschaffenheit im Anerkennungs- oder Zulassungsverfahren von Saatgut notwendig sind,
  • die Beschaffung und Anwendung amtlicher Etiketten,
  • Betreiben von automatischen Probenahmeanlagen, 
  • Untersuchungen im Rahmen von Nachprüfungen,   
  • Durchführung von Laboruntersuchungen und Feldversuchen im Rahmen der Sortenzulassungsprüfung,   
  • Betreiben von Mischungseinrichtungen inklusive geeigneter Verfahren für alle Mischvorgänge,  
  • Durchführung der repräsentativen Probenahme inklusive Überprüfung der Kennzeichnung, Verpackung und Verschließung.

Die Autorisierung erfordert die Erfüllung formaler Erfordernisse und die permanente Überwachung durch das Institut für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst und Bienen. Eine Steigerung der Effektivität und Effizienz und vor allem eine Kostenminimierung ist das Ziel dieser Autorisierungen.In diesem Zusammenhang bietet das Institut für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst und Bienen regelmäßig Schulungsprogramme auf dem Stand der Technik an. Die autorisierten Personen müssen neben den entsprechenden Grund- und Spezialausbildungen auch eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

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