Das Bundesamt für Ernährungssicherheit veröffentlicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sortenschutzgesetzes 2001 idgF und des Saatgutgesetzes 1997 idgF viermal jährlich das Sorten- und Saatgutblatt.

Die Veröffentlichung (März, Juni, September, Dezember) enthält:

  • Anmeldungen zum Sortenschutz und Anträge auf Sortenzulassung
  • Bekanntgabe von Sortenbezeichnungen
    - Änderung/Löschung von Sortenbezeichnungen
  • Beendigung des Verfahrens zur Erteilung des Sortenschutzes und der Sortenzulassung
  • Erteilung des Sortenschutzes und Sortenzulassung
    - Verlängerung der Sortenzulassung
  • Änderung in der Person des Antragstellers, Sortenschutzinhabers, Züchters und  Verfahrensvertreters
  • Beendigung des Sortenschutzes und der Sortenzulassung
  • Mitteilungen betreffend Sortenschutz und Sortenzulassung
  • Adressverzeichnis
    - Die Zahlen in den jeweiligen Spalten der Antragsteller, Sortenschutzinhaber, Züchter und  Verfahrensvertreter verweisen auf die laufende Nummer des Adressverzeichnisses
  • Saatgutordnung (Informationen betreffend Antragstellung auf Anerkennung oder Zulassung von Saatgut, Methoden, Termine, Statistiken und Autorisierung)
  • Informationen und Angaben über
    - Verordnungen auf Grund dieser Bundesgesetze
    - Relevantes Gemeinschaftsrecht
    - Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden
    - Sonstige Angelegenheiten von allgemeinem Interesse, die das Sorten- und Saatgutwesen betreffen
    - Angaben über gentechnisch verändertes Saatgut und Sorten

Das aktuelle Sorten- und Saatgutblatt steht hier im PDF-Format zur Verfügung:

Bei Interesse an früheren Ausgaben der Sorten- und Saatgutblattes, können Sie diese gerne unter christina.schraml@ages.at anfordern.

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