Überwachung von Obst und Gemüse und anderen landwirtschaftlichen Produkten

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit ist verantwortliche Behörde zur Überwachung der Einhaltung von EU – Vermarktungsnormen (Qualitätsnormen) von verschiedenen landwirtschaftlichen Produkten, die in Österreich oder die Europäische Gemeinschaft ein- oder ausgeführt werden. Die Koordinierung der fachlichen und technischen Kontrollmaßnahmen sowie Training der Kontrollorgane in der Ein- und Ausfuhr erfolgt durch die Fachgruppe Vermarktungsnormen und IUU Fischerei.

Konformitätskontrolle von frischem Obst und Gemüse, gezüchtete Pilzen und Nüssen in der Schale

In der EU müssen die im Handel wichtigsten Obst- und Gemüsearten, die für den Frischmarkt bestimmt sind, den speziellen EU - Vermarktungsnormen entsprechen. Die Kontrollen dazu führen in der  Verantwortung der Fachgruppe Vermarktungsnormen etwa 127 Ein- und Ausfuhrkontrollorgane, meist Zollbeamte, durch.

Konformitätskontrolle von frischem Obst und Gemüse für die industrielle Verarbeitung

Sind die gleichen Obst- und Gemüsearten nicht für den Frischmarkt, sondern für die industrielle Verarbeitung bestimmt, wird ihre Einfuhr, Ausfuhr bis hin zur Verarbeitung vom Bundesamt überwacht.

Konformitätskontrolle bei grünen Bananen

Auch unterliegen frische, grüne und ungereifte Obstbananen schon vor der Verzollung und somit vor dem Eintritt in die Reifekammer einer Konformitätskontrolle bei der Einfuhr.

Mindestqualitätsanforderungen für getrocknete Weintrauben

Hier werden Mindestqualitätsanforderungen für getrocknete Weintrauben der Sorten Sultaninen, Muskatel und Korinthen einer Einfuhrkontrolle unterzogen.

Konformitätskontrollen bei Eiern und Geflügelfleisch

Die Eier müssen in der Einfuhr u. a. verschiedenen Frische- u. Gewichtsklassen entsprechen, auch haben Geflügelschlachtkörper von Hühnern, Puten, Enten, Gänsen und Perlhühnern den gemeinsamen Normen zu entsprechen. Hühner und Geflügelteilstücke dürfen vor dem Import nicht „gewässert“  werden.

Bruteier und Küken

Werden bei der Ein- und Ausfuhr lediglich durch Begleitpapiere einer Kontrolle unterzogen. 

Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011

Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/428 der Kommission vom 12. Juli 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 hinsichtlich der Vermarktungsnormen im Sektor Obst und Gemüse wurde veröffentlicht (Amtsblatt Nr. L 75 vom 19. 3.2019).
Mit dieser Änderungsverordnung werden die zehn speziellen Vermarktungsnormen und die allgemeine Vermarktungsnorm an die UNECE-Normen angepasst sowie die in Artikel 7 festgelegte Kennzeichnung von Mischpackungen aktualisiert.
Die oben genannte Verordnung tritt am 26. März 2019 in Kraft.

zum Seitenanfang