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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir informieren Sie seitens des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) über aktuelle Entwicklungen im Bereich Pflanzenschutzmittel. Im Fokus stehen die Weiterentwicklung des neuen PSM-Registers, Anpassungen im EPPO-Kulturbaum, aktualisierte Antrags- und Datenanforderungen sowie aktuelle rechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit Kennzeichnung und beruflicher Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die folgenden Beiträge geben Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen und ihre praktische Relevanz.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre BAES-Redaktion

 
 
 
 
Pflanzenschutzmittel
 
 
 
 
Das neue Pflanzenschutzmittel-Register (seit Juli 2025 online)
 

Um die digitalen Entwicklungen im Bereich Pflanzenschutzmittelzulassung und Pflanzenschutzmittelkontrolle weiterhin abbilden zu können, wurde das Pflanzenschutzmittelregister (PSM-Register) auf eine neue Softwarebasis gesetzt. Dabei wurden nicht nur neue Funktionalitäten integriert, sondern auch die Benutzeroberfläche modernisiert. Weiters wurde die Benutzeroberfläche für die Nutzung auf mobilen Endgeräten optimiert.

Nachstehend wichtige umgesetzte Adaptierungen und Erweiterungen im neuen PSM-Register:

  • Produkte mit aufrechten Abverkaufs- und Aufbrauchfristen in den Abfragen integriert
  • Fließender Übergang zwischen Desktop- und Mobile-Version
  • Umfangreiche Suchkriterien
  • Modernes Auftreten mit viel Potenzial für Weiterentwicklung

Weitere Neuerungen, die mit September 2026 zur Verfügung stehen werden:

  • UND-Verknüpfungen bei Suche/Auswahl mehrerer Kriterien auf Indikationsebene.
  • Erweiterung der Trefferliste-Export Spalten um weitere Datenfelder in Analogie zum “alten” PSM-Register.
  • Bei gestrichenen Indikationen wird informiert, dass allfällige Auflagen/Einschränkungen für diese Indikationen nur mehr in der Archiv-Datei einzusehen sind.

Wichtig! - Abschaltung des "alten" PSM-Registers am 8. Sepptember:

  • Mit 8.9.2026 wird das alte PSM-Register und somit auch die bisherige Version des mobilen PSM-Registers abgeschaltet.
  • Die vom alten PSM-Register bekannte URL (www.psmregister.baes.gv.at ) wird nach der Abschaltung beibehalten - Anwender:innen landen automatisch auf dem neuen PSM-Register.
  • Selbiges gilt für die mobile Variante - sie werden auf das neue PSM-Register geleitet, das sich dann in mobiler Ansicht darstellt.
 
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Kontinuierliche Aktualisierung des EPPO-Kulturbaumes – Zulassungsumfang bleibt davon unberührt
 

Pflanzenschutzmittel werden spezifisch für Kulturen oder Kulturgruppen zugelassen. Hierbei werden die Kulturen entweder als Einzelarten (z. B. Apfel) oder in Form von Gruppen (z. B. Kernobst) benannt. Die Gruppen bilden dabei ein von der Europäischen und Mediterranen Pflanzenschutzorganisation (EPPO) EU-weit harmonisiertes hierarchisches System mit mehreren Ebenen ("Kulturbaum"). 

Der EPPO Kulturbaum hat unmittelbare Gültigkeit für alle in Österreich zugelassenen bzw. genehmigten Pflanzenschutzmittel. Der kontinuierlich aktualisierte EPPO-Kulturbaum, inklusiver aller weiterer Erläuterungen steht auf der Internetseite des Bundesamtes zur Verfügung.

 
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Informationen für Antragsteller: Antragsformular Art. 33
 

Das Antragsformular für Verfahren nach Artikel 33 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wurde inhaltlich überarbeitet sowie an den Aufbau der aktuellen Formularstruktur des BAES angepasst. Sämtliche weiteren Abläufe für die Beantragung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bleiben unverändert. Das neue Formular wird auf der Internetseite des Bundesamtes unter Informationen für Antragsteller zum Download bereitgestellt.

 

 

 

 
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Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707
 

Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 ändert die CLP-VO (1272/2008) ab und führt neue Gefahrenklassen für Stoffe/Gemische ein. Die (Neu)-Einstufung von Stoffen/Gemischen in diese Gefahrenklassen muss vom Zulassungsinhaber bzw. dem für die Endkennzeichnung Verantwortlichen vorgenommen werden.

Es ist seitens der Zulassungsinhaber im Rahmen ihrer Pflichten gemäß VO (EG) Nr. 1107/2009 – sofern erforderlich - ein Antrag auf Abänderung der Einstufung und Kennzeichnung gemäß Art. 45 zu stellen. Mit dem Antrag ist jedenfalls 

  • ein aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt und
  • ein Vorschlag der geänderten Einstufung und Kennzeichnung vorzulegen.

Demnach sind Gemische wie Pflanzenschutzmittel, die ab dem 01. Mai 2026 in Verkehr gebracht werden, nach den neu festgelegten Kriterien einzustufen und zu kennzeichnen. Chemikaliengemische, die vor dem 01. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen spätestens ab dem 01. Mai 2028 nach den neuen Kriterien eingestuft und gekennzeichnet sein.

 
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Aktualisierung der nationalen Datenanforderungen der Abteilung Ökotoxikologie
 

Die nationalen Datenanforderungen für die Zulassungsbewertung für Pflanzenschutzmittel wurde gemäß der europäischen Vorgaben angepasst und überarbeitet. Die Veröffentlichung der aktuellen Formulare, sowie der aktualisierte Datenanforderungskatalog sind unter folgendem Link im Abschnitt Ökotoxikologie auf der Internetseite des BAES veröffentlicht.

 
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Information zu Ausweispflicht beruflicher Verwender
 

Aus gegebenem Anlass möchten wir darüber informieren, dass Ausbildungsbescheinigungen für die Pflanzenschutzmittel-Anwendung durch Landesbehörden auch nachträglich entzogen werden können. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Pflanzenschutzmittel, die für die berufliche Verwendung zugelassen sind, an jene Personen verkauft werden. 

Die Hinterlegung von Ausbildungsbescheinigungen in internen Verkaufssystemen ist daher keine Garantie dafür, dass Abnehmer:innen zum Verkaufszeitpunkt tatsächlich über eine Ausbildungsbescheinigung nach Artikel 5 der Richtlinie 2009/128/EG verfügen.

 
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