Auf Grund der gültigen COVID-19-Maßnahmenverordnung und der damit verbundenen Präventionsmaßnahmen wird ersucht, von persönlichen Terminen im Zuge des Parteienverkehrs abzusehen. Die Parteienverkehrszeiten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) bleiben unverändert.
Nach Möglichkeit sind Anfragen telefonisch oder per E-Mail an das BAES zu richten, etwaige persönliche Termine sind vorab schriftlich oder telefonisch zu vereinbaren.
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