Was sind Grundstoffe?

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 führt die neue Kategorie „Grundstoffe“ in das europäische Pflanzenschutzrecht ein. Diese Stoffe sind definiert als Wirkstoffe die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind und nicht als Pflanzenschutzmittel vermarktet werden. Des Weiteren darf ein Grundstoff nicht bedenklich sein siehe  [VO 1107/2009, Art. 3 (4)], keine Störungen des Hormonsystems und keine neurotoxischen oder immuntoxischen Wirkungen auslösen können.

 

Genehmigung von Grundstoffen

Grundstoffe unterliegen einem vereinfachten Genehmigungsverfahren. Genehmigungsanträge können sowohl von Herstellern als auch von interessierten Parteien und den Mitgliedstaaten bei der Europäischen Kommission eingebracht werden.
Genehmigt werden können Stoffe, für die früheren Bewertungen nach anderen Gemeinschaftsvorschriften als dem Pflanzenschutzmittelrecht (z.B. Arzneimitterecht) gezeigt haben, dass der Stoff weder eine schädigende Wirkung auf die Gesundheit von Mensch oder Tier noch eine unannehmbare Wirkung auf die Umwelt hat.
Genehmigungen für Grundstoffe gelten auf unbefristete Zeit, können jedoch jederzeit von der Kommission überprüft werden, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass die Kriterien nicht mehr erfüllt werden.
Die Genehmigung eines Grundstoffs erfolgt auf der Grundlage eines Beurteilungsberichts (Review Report). Darin werden die Identität und Spezifikation festgelegt, die zulässigen Anwendungen beschrieben und die Bedingungen festgelegt, unter denen der Grundstoff angewendet werden darf.

 

Anwendung

Der Genehmigungsstatus von Grundstoffen kann in der Wirkstoffdatenbank der Europäischen Kommission abgerufen werden. Hier sind alle genehmigten Grundstoffe und all jene Grundstoffe, für die das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, gelistet. [1] 


[1] „Active substance“ anklicken, dann „Advanced Search“ und Type = Basic substance auswählen.

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