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Bundesamt für Ernährungssicherheit

Vermarktungsnormen

Aufgaben

Verantwortliche Behörde für die Durchführung der Ein- und Ausfuhrkontrolle hinsichtlich der EU-Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse, Nüsse, Trockenfrüchte, Pilze, Bananen, Eier, Geflügelfleisch, Bruteier und Küken sowie gemeinsame Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse. Koordinierung der fachlichen und technischen Kontrollmaßnahmen sowie Training der Kontrollorgane in der Ein- und Ausfuhr.

 

Weitere Aufgaben sind unter anderem:

 

  • Autorisierung und Auditierung von Exportbetrieben bei Obst und Gemüse.
  • Bundesweite Kontrolle der Verbraucherinformation bei Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur.
  • Kontrollaufträge der Bundesländer in der Inlandskontrolle. Vortragstätigkeit sowie
  • Mitarbeit bei nationalen und internationalen Organisationen.

Import/Export - Überwachung von Obst und Gemüse und anderen landwirtschaftlichen Produkten

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit ist verantwortliche Behörde zur Überwachung der Einhaltung von EU – Vermarktungsnormen (Qualitätsnormen) von verschiedenen landwirtschaftlichen Produkten, die in Österreich oder die Europäische Gemeinschaft ein- oder ausgeführt werden. Die Koordinierung der fachlichen und technischen Kontrollmaßnahmen sowie Training der Kontrollorgane in der Ein- und Ausfuhr erfolgt durch die Gruppe Vermarktungsnormen.

Konformitätskontrolle von frischem Obst und Gemüse, Champignons und Nüssen

In der EU müssen die im Handel wichtigsten Obst- und Gemüsearten, die für den Frischmarkt bestimmt sind, den speziellen EU - Vermarktungsnormen entsprechen. Die Kontrollen dazu führen in der  Verantwortung der Gruppe VNG etwa 170 Ein- und Ausfuhrkontrollorgane, meist Zollbeamte, durch.

Konformitätskontrolle von frischem Obst und Gemüse für die industrielle Verarbeitung

Sind die gleichen Obst- und Gemüsearten nicht für den Frischmarkt, sondern für die industrielle Verarbeitung bestimmt, wird ihre Einfuhr, Ausfuhr bis hin zur Verarbeitung vom Bundesamt überwacht.

Konformitätskontrolle bei Bananen

Auch unterliegen frische, grüne und ungereifte Obstbananen schon vor der Verzollung und somit vor dem Eintritt in die Reifekammer einer Konformitätskontrolle bei der Einfuhr.

 

Mindestqualitätsanforderungen für Trockenfrüchte

Hier werden Mindestqualitätsanforderungen für getrocknete Weintrauben der Sorten Sultaninen, Muskatel und Korinthen einer Einfuhrkontrolle unterzogen.

Konformitätskontrollen bei Eiern und Geflügelfleisch

Die Eier müssen in der Einfuhr u. a. verschiedenen Frische- u. Gewichtsklassen entsprechen, auch haben Geflügelschlachtkörper von Hühnern, Puten, Enten, Gänsen und Perlhühnern den gemeinsamen Normen zu entsprechen. Hühner und Geflügelteilstücke dürfen vor dem Import nicht „gewässert“  werden.

 

Bruteier und Küken

Werden bei der Ein- und Ausfuhr lediglich durch Begleitpapiere einer Kontrolle unterzogen.

 

 

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