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Bundesamt für Ernährungssicherheit

Pflanzgut von noch nicht in die Sortenliste eingetragenen Stämmen kann nach Zulassung als Versuchspflanzgut in Verkehr gebracht werden, wenn die Sortenbeschreibung vorliegt, die Wertprüfung aber noch nicht abgeschlossen ist und die Qualität des Pflanzgutes den Normen entspricht. Je beantragter Sorte können derzeit max. 82.500 kg Kartoffelpflanzgut in Verkehr gebracht werden.

 

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