Beschaffenheitsprüfung
Folgende grundsätzliche Anforderungen werden an zertifiziertes Kartoffelpflanzgut gestellt:
- Sortenreinheit des Pflanzgutes von zugelassenen Sorten
- Hoher Gesundheitszustand des Pflanzgutes
- Hoher Gebrauchswert für den Anbau
- Nichtvorhandensein von Quarantäneschaderregern
Um dies sicher zu stellen, erfolgt nach positivem Ergebnis der Feldbesichtigung die amtlich repräsentative Beprobung der zu beurteilenden Partien (entweder direkt am Feld unmittelbar vor der Ernte oder im Lager) für die Beschaffenheitsprüfung.
Die konkreten Anforderungen sind in den relevanten Methoden für Saatgut und Sorten gemäß § 5 Saatgutgesetz zur technischen Umsetzung des Saatgutrechtes geregelt.
