Kontrollplanung
Kontrollplanung 2012
Der Jahresplan der Kontrolle legt
• die Anzahl der Probenahmen und/oder Konformitätsüberprüfungen,
• die Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe und die durchzuführenden Betriebskontrollen sowie
• alle erforderlichen Tätigkeiten und beabsichtigten Maßnahmen der Kontrolltätigkeiten fest.
Die Ergebnisse aus Vorperioden (Anzahl der Prüfungen und Anzahl der gesetzten Maßnahmen im festgelegten Betrachtungszeitraum) der formalen und analytischen Prüfungen im Rahmen des Stichprobenplans werden einer Risikoanalyse unterzogen und schaffen die Ausgangslage zur Erstellung des Prüfplans.
Die Risikobewertung als ein wissenschaftsbasierter Vorgang mit den vier Stufen Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung (§ 2 Z 4 GESG) bildet die Basis für die Kalkulation. Die Berechnung der durchzuführenden Prüfungen und des sich daraus ergebenden notwendigen Probenumfangs für den Probenplan erfolgt anhand der Anzahl durchgeführter Prüfungen und der Anzahl gesetzter Maßnahmen (z. B. Beanstandung, Anzeige) im festgelegten Betrachtungszeitraum.
In der Anwendung unterschiedlicher Berechnungsmodi wird einerseits auf die Sicherheits- und andererseits die Qualitäts- und Täuschungsschutzrelevanz eingegangen um die rechtlich relevanten Ziele und deren Wirkung zu erreichen.
Zusätzlich können Prüfungs- und Probenumfänge unter Berücksichtigung der vorhandenen Menge am Markt bestimmt werden (Endlichkeitskorrektur). Diese Daten stammen aus fachlichen Quellen sowie aus Schätzungen und Erfahrungswerten der Fachbereiche.
Über die Ergebnisse der Berechnungen der Risikobewertung entscheidet das Risikomanagement.
Risikomanagement ist der von der Risikobewertung unterschiedliche Prozess der Abwägung strategischer Alternativen in Konsultation mit den Betroffenen unter Berücksichtigung der Risikobewertung und anderer legitimer Faktoren und im Bedarfsfall geeigneter Präventions- und Kontrollmöglichkeit (§ 2 Z 4 GESG).
In diesem Schritt werden u. a. Erfahrungen und Wissen aus der Marktsituation, aktuelle Zahlen, Daten und Fakten, bezughabende EU-Vorgaben sowie die Planung der nachfassenden Tätigkeiten und das Vorhalten von Kapazitäten für ad-hoc Maßnahmen berücksichtigt. Weiteres Instrument des Risikomanagements bildet die Planung von Schwerpunkten nach Maßgabe aktueller Ergebnisse und aufgrund der Erfahrung aus Vorperioden.
Die Anzahl der Betriebskontrollen wird aufgrund betriebsbezogener Risikofaktoren (Primär- und Sekundärfaktoren) bestimmt. Primärfaktoren stellen das Risiko von Betriebsarten dar, indem die in den einzelnen Betriebsarten auftretenden Gefahren identifiziert und bewertet werden. Neben der Bestimmung der Primärfaktoren und somit des allgemeinen Betriebsartenrisikos werden mit Hilfe einer Datenerhebung im Zuge der Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten die Sekundärfaktoren ermittelt und somit das Einzelbetriebsrisiko erhoben. Sekundärfaktoren beziehen sich u. a. auf den Umschlag des Betriebs, den Umfang der Produktpalette oder den Einsatz von risikoreichem Material.
Neben dem Stichprobenplan wird der Plan über die nachfassenden Tätigkeiten erstellt sowie das Vorhalten von Kapazitäten für ad-hoc Maßnahmen berücksichtigt. Der Plan über die nachfassenden Tätigkeiten erfasst Betriebe mit Verstößen bzw. Zuwiderhandlungen aus Vorperioden. Ziel ist es, anhand eines risikobasierten Maßnahmenkatalogs wirksame, zweckdienliche und angemessene Maßnahmen je nach Sicherheits- oder Qualitäts- und Täuschungsschutzrelevanz produkt- und/oder betriebsbezogen zu setzen. Die Basis für die Erforderlichkeit von nachfassenden Tätigkeiten bilden die laufenden Kontrollergebnisse. Ad-hoc Tätigkeiten finden über Mitteilungen aus Schnellwarnsystemen, Zollmeldungen und alle Formen von Informationen, welche zu einem substantiellen Risiko führen, Eingang in die Einsatzplanung.
Nachstehend wird der Jahresplan der Kontrolle 2012 des Bundesamtes für Ernährungssicherheit abgebildet:
Fachbereich | Kontrolle | ||
Proben | Betriebe | Betriebs-kontrollen | |
Düngemittel | 781 | 432 | 518 |
Futtermittel | 1.685 | 1.046 | 1.059 |
Pflanzenschutzmittel* | 1.971 | 170 | 210 |
Saatgut** | 964 | 295 | 323 |
Verbraucherinformation Fisch | 400 | 90 | 115 |
**Proben: 60 Konformitätsüberprüfungen und 904 Probenahme | |||
Saatgut
Für 2012 sind im Kontrollplan folgende Schwerpunktaktionen vorgesehen:
- Schwerpunkt Saatgut für Keimsprossen: Im Jahr 2011 wurde bei der Inverkehrbringung von Kleinpackungen durch die Anbieter von Saatgut ein neues Marktsegment eingeführt: Saatgut für Keimsprossen. Bei diesem Produkt ergaben sich 2011 massive Mängel betreffend der Kennzeichnung einerseits und bei anerkennungspflichtigen Arten Zertifizierungsmängel andererseits. Es sind 2011 schwerpunktmäßig Kontrollen eingeführt worden, welche 2012 fortgesetzt werden.
- Schwerpunkt Beizmittel: Auf Grund der Auswirkungen bei der Aussaat von insektiziden Beizmitteln bei Kürbis- und Maissaatgut ist im Zusammenhang mit der Bienenverträglichkeit insbesondere bei der Kulturart Mais eine Schwerpunktaktion geplant. Bei Saatgut von Ölkürbis wurde für 2012 von der Wirtschaft ein „freiwilliger Verzicht“ auf die Verwendung von insektiziden Beizmitteln ausgerufen. In der Planung der Schwerpunktaktion wird bei der Inverkehrbringung von Ölkürbissaatgut auf die verwendeten Beizmittel ein besonderes Augenmerk gelegt und im Falle von insektiziden Wirkstoffen die Einhaltung der Bestimmungen der Saatgut-Beiz-Verordnung überprüft werden.
Kontrollplanung 2011
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ist u. a. mit der Kontrolle der Inverkehrbringung von Düngemittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Saatgut sowie der Kontrolle der Verbraucherinformation Fisch betraut. Die Kontrollen werden auf der Grundlage einer mehrjährigen integrierten Kontrollplanung vorgenommen. Die Risikobewertung als ein wissenschaftsbasierter Vorgang mit den vier Stufen Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung (§ 2 Z 4 GESG) bildet die Basis für die Planung und Umsetzung des Kontrollsystems.
Der jährliche Kontrollplan legt neben der Anzahl der zu kontrollierenden Partien bzw. Chargen mittels Probenahmen und/oder Konformitätsüberprüfungen, die Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe und die durchzuführenden Betriebskontrollen sowie alle erforderlichen Tätigkeiten und beabsichtigten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kontrolle fest.
Der Umfang des jährlichen Kontrollplanes setzt sich aus dem risikobasierten Stichprobenplan, der Planung nachfassender Kontrollen und der Ressourcenplanung für ad-hoc Kontrollen zusammen. Der risikobasierte Stichprobenplan wird jährlich auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse formaler und/oder analytischer Prüfungen sowie spezifischer statistischer Methoden berechnet. Die Planung der nachfassenden Kontrollen und die Abschätzung von ad-hoc Kontrollen erfolgt auf der Grundlage der langjährigen Datenlage und Erfahrungen.
Nachstehend wird die integrierte Kontrollplanung für 2011 gesamtheitlich abgebildet:
| Kontrollplanung 2011 | |||
| Fachbereich | Proben | Betriebe | Betriebs-kontrollen |
| Düngemittel | 951 | 490 | 565 |
| Futtermittel | 1659 | 654 | 830 |
| Pflanzenschutzmittel* | 1940 | 160 | 160 |
| Saatgut** | 934 | 288 | 360 |
| Verbraucherinformation Fisch | 500 | 100 | 125 |
| * Proben: 1885 Konformitätsüberprüfungen und 55 Probenahmen ** Proben: 90 Konformitätsüberprüfungen und 844 Probenahmen | |||
Saatgut:
In Zusammenhang mit insektiziden Beizmitteln ist bei den Arten Mais und Kürbis eine Schwerpunktaktion mit folgendem Inhalt vorgesehen:
Kennzeichnungsüberprüfung
- Eintragung laut amtlichem Pflanzenschutzmittelregister
- gemäß Saatgut-Beiz-Verordnung 2010 und Methoden für Saatgut und Sorten
Es sind insgesamt 90 Überprüfungen geplant.
Neben den geplanten Stichproben und Schwerpunkten werden wie auch die Jahre zuvor nachfassende Kontrollen basierend auf Ergebnissen sowie mögliche ad-hoc Maßnahmen durchgeführt.
