Zum Inhalt . Zur Navigation . Zur Suche

Bundesamt für Ernährungssicherheit

Kundmachung gem. §13 AVG

Kundmachung des BAES gemäß § 13 AVG

§ 1 (1) Für die Einbringung von Anbringen wie Anträgen, Gesuchen, Rechtsmitteln und sonstigen Mitteilungen an das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) werden ausschließlich folgende technische Möglichkeiten und Adressen bestimmt:

Post, Adresse:   
Bundesamt für Ernährungssicherheit
p.A. AGES GmbH 

Spargelfeldstraße 191
1220 Wien

Anbringen mittels E-Mail sind unbeschadet des Abs. 2 nicht möglich

 

(2) E-Mail-Verkehr ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Bundesamt sowie bei Rückfragen zum Einlangen und zur Einbringung von Anbringen und bei technischen Problemen unter nachstehenden Adressen möglich:

 

saatgutbaes.gvat
Tel./Fax: +43(0)5 0555-31121/34808

kartoffelpflanzgutbaes.gvat   
Tel./Fax: +43(0)5 0555-41201/41119

sortenwesenbaes.gvat       
Tel./Fax: +43(0)5 0555-34901/34909

pflanzengesundheitbaes.gvat  
Tel./Fax: +43(0)5 0555-33326/33303

pflanzenschutzmittelbaes.gvat   
Tel./Fax: +43(0)5 0555-33405/33404

futtermittelbaes.gvat      
Tel./Fax: +43(0)5 0555-33216/33212

duengemittelbaes.gvat       
Tel./Fax: +43(0)5 0555-34110/33233

vermarktungsnormenbaes.gvat   
Tel./Fax: +43(0)5 0555-41312/41318

(3) Telefonische Anfragen und Anfragen per Telefax sind während der in § 4 festgelegten Amtsstunden unter den in Abs. 2 angeführten Telefon- und Faxnummern möglich.

§ 2 Gemäß § 13 Abs. 5 AVG werden für das Bundesamt für Ernährungssicherheit folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten kundgemacht:

 

1. Regelfall:

Montag bis Donnerstag

9.00 - 15.00 Uhr
Freitag9.00 - 12.00 Uhr

2. Abweichend von Z 1 gilt:

2. November
(ausser Sa, So und Feiertag)

9.00 - 12.00 Uhr
Karfreitag, 24. + 31. Dezemberkeine Amtsstunden und
kein Parteienverkehr
Zum Seitenanfang springen

Zum Seitenanfang springen