Sortenzulassung
Sortenzulassung

Im Zulassungsverfahren ist zwischen Wert- und Registerprüfung zu unterscheiden.
Jährlich wird für 360 bis 400 in- und ausländische Zuchtstämme und Sorten die Zulassungsprüfung beantragt. Insgesamt werden 580 bis 620 Kandidaten und 250 bis 280 zugelassene Sorten von etwa 30 Pflanzenarten getestet. Etwa 10 bis 30 % der angemeldeten Sorten werden letztendlich als landeskulturell wertvoll erachtet und registriert. Diese werden in die Österreichische Sortenliste eingetragen, mit ihren Wertmerkmalen in der Beschreibenden Sortenliste veröffentlicht und auch im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten, "EU-Liste") kundgemacht. Die Neuzulassungen dienen in Kombination mit bewährten und marktbedeutenden Sorten als Vergleich für die nachrückenden Kandidaten.
"Die Sortenzulassungsbehörde hat eine Sorte zuzulassen, wenn sie
- im Rahmen der Registerprüfung unterscheidbar, homogen und beständig ist und
- im Rahmen der Wertprüfung landeskulturellen Wert hat (Ausnahme: Gemüse, Rasengräser und Erbkomponenten) und
- eine in die Sortenliste eintragbare Sortenbezeichnung bekannt gegeben wurde" (§ 46 (1, 2) SaatG).



