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Bundesamt für Ernährungssicherheit

Pflanzenschutzmittelregister

Verzeichnis der in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel

Im Pflanzenschutzmittelregister sind alle durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit geprüften und zugelassenen Pflanzenschutzmittel unter einer fortlaufenden Nummer eingetragen. Es besteht aus einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil.

Im öffentlichen Teil des Pflanzenschutzmittelregisters sind neben den allgemeinen Angaben zur Zulassung wie z.B. Beginn und Ende der Zulassung, Zulassungsinhaber, Hersteller der Formulierung, der/die im Pflanzenschutzmittel enthaltene Wirkstoff/e und –gehalt/e insbesondere die detaillierten Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise angeführt.

In den nichtöffentlichen Teil sind sonstige Angaben wie die zugelassene Zusammensetzung und Beschaffenheit nach Art und Menge der Bestandteile einschließlich allfälliger toxikologisch und ökotoxikologisch bedeutsamer Verunreinigungen eingetragen.

Der öffentliche Teil des Pflanzenschutzmittelregisters wird laufend aktualisiert und ist online abrufbar. 

Gemäß § 12 Abs. 10 PMG 97 gelten Pflanzenschutzmittel,  die in der Bundesrepublik Deutschland und in den Niederlanden zugelassen sind, in Österreich als zugelassen, soweit sie in der Originalverpackung und mit der Originalkennzeichnung einschließlich der Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache in Verkehr gebracht werden.

Die in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind auf der Homepage der deutschen Zulassungsbehörde abrufbar. Änderungen bezüglich der Zulassungen werden in den "Bekanntmachungen des BVL", im Bundesanzeiger und auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht.
Die in den Niederlanden zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind unter der Internetadresse http://www.ctb-wageningen.nl/ abrufbar.

Eine gewerbsmäßige In-Verkehrsetzung der gemäß § 12 Abs. 10 zugelassenen Pflanzenschutzmittel ist gemäß § 3 Abs. 4 PMG 97 dem Bundesamt für Ernährungssicherheit vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden. Die zum In-Verkehrbringen gemeldeten Pflanzenschutzmittel sind online abrufbar.

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