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Bundesamt für Ernährungssicherheit

Gesetzliche Grundlagen

Hinweis: Gemäß EG-Verordnung 690/2008 wurden folgende Gebiete in Österreich (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Tirol (Verwaltungsbezirk Lienz), Steiermark, Wien) mit Wirkung bis zum 31. März 2009 als Schutzgebiete betreffend Erwinia amylovora (Feuerbrand) anerkannt. Da die Anforderungen für Schutzgebiete gemäß Artikel 2 Absatz 1 lit.h der RL 2000/29/EG nicht mehr erfüllt werden konnten, wurde der Schutzgebietsstatus für Erwinia amylovora nicht mehr verlängert.

Folgende rechtliche Bestimmungen sind als PDF-Download verfügbar:

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