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Bundesamt für Ernährungssicherheit

Newsletter 01/10

Fachbereich Saat & Pflanzgut

Gebührentarife Saatgutgesetz 2010

 

Neue Saatgut-Beiz-Verordnung erlassen!

Am 5.3.2010 wurde auf Grund des Saatgutgesetzes 1997 idgF die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Inverkehrbringen von chemisch behandeltem Saatgut (Saatgut-Beiz-Verordnung) im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich kundgemacht.

Ziel dieser Verordnung ist es, Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt, die von Saatgut ausgehen, welches mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, zu minimieren, sodass ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt bei gleichzeitig ausreichender Verfügbarkeit von behandeltem Saatgut gewährleistet ist.

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Aktuelle amtliche Nachrichten (behördliche Gebührentarife des BAES aufgrund des Saatgutgesetzes) in Kraft .

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Weitere aktuelle amtliche Nachrichten (Kundmachungen):
Durchführungsrichtlinie für die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten landwirtschaftlicher Kulturarten und Pflanzkartoffel

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Kontrollplanung 2010
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ist u. a. mit der Kontrolle der Inverkehrbringung von Düngemittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Saatgut betraut. Die Kontrollen werden auf der Grundlage einer mehrjährigen integrierten Kontrollplanung vorgenommen.

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Gebührentarif Pflanzgutgesetz 2010

Erstmals wurde auch ein Gebührentarif aufgrund des Pflanzgutgesetzes erlassen

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Fachbereich Pflanzensorten

Gebührentarif Sortenschutzgesetz 2010

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Fachbereich Pflanzengesundheit

Gebührentarif Pflanzenschutzgesetz 2010

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Fachbereich Pflanzenschutzmittel

Gebührentarife Pflanzenschutzmittelgesetz 2010

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Gesetzliche Grundlagen
Neue europarechtliche Regelungen:


EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG
(Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009)


Richtlinie 91/414/EWG

Diese Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln enthält Bestimmungen für Pflanzenschutzmittel und die darin enthaltenen Wirkstoffe und ist derzeit in Kraft. Sie wird - mit Ausnahme von Art 80 der oben angeführten VO (EG) Nr. 1107/2009 - mit Wirkung ab dem 14. Juni 2011 aufgehoben. Ab diesem Tag gilt die zitierte Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln.

 

EU-Verordnung über Statistiken zu Pestiziden
(Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 vom 25. November 2009)

 

EU-Richtlinie über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
(Richtlinie 2009/128/EG vom 21. Oktober 2009)


Alle europarechtliche Regelungen finden Sie hier...

 

Kontrollplanung 2010
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ist u. a. mit der Kontrolle der Inverkehrbringung von Düngemittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Saatgut betraut. Die Kontrollen werden auf der Grundlage einer mehrjährigen integrierten Kontrollplanung vorgenommen.

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Fachbereich Futtermittel

Gebührentarife Futtermittelgesetz 2010

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Neues Betriebsregister 2010
Verzeichnis der registrierten/zugelassenen Futtermittelbetriebe Österreichs

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Kontrollplanung 2010
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ist u. a. mit der Kontrolle der Inverkehrbringung von Düngemittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Saatgut betraut. Die Kontrollen werden auf der Grundlage einer mehrjährigen integrierten Kontrollplanung vorgenommen.

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Fachbereich Düngemittel

Gebührentarif Düngemittelgesetz 2010

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Kontrollplanung 2010
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ist u. a. mit der Kontrolle der Inverkehrbringung von Düngemittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Saatgut betraut. Die Kontrollen werden auf der Grundlage einer mehrjährigen integrierten Kontrollplanung vorgenommen.

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Fachbereich Vermarktungsnormen

Gebührentarif Vermarktungsnormen 2010

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Illegale Fischerei

Neue Zuständigkeit des Bundesamt für Ernährungssicherheit

(Bekämpfung der illegalen Fischerei)

 

Gemäß der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit Umsetzungsmaßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei-Verordnung, BGBl II Nr. 382/2009) ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (kurz BAES) für die Vollziehung der Verordnung (EG) 1005/2008 & Verordnung (EG) 1010/2009 zuständig.

 

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