Newsletter 01/10
BAES-Newsletter 01/10 - 09.03.2010
Fachbereich Saat & Pflanzgut
Gebührentarife Saatgutgesetz 2010
Neue Saatgut-Beiz-Verordnung erlassen!
Am 5.3.2010 wurde auf Grund des Saatgutgesetzes 1997 idgF die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Inverkehrbringen von chemisch behandeltem Saatgut (Saatgut-Beiz-Verordnung) im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich kundgemacht.
Ziel dieser Verordnung ist es, Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt, die von Saatgut ausgehen, welches mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, zu minimieren, sodass ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt bei gleichzeitig ausreichender Verfügbarkeit von behandeltem Saatgut gewährleistet ist.
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Aktuelle amtliche Nachrichten (behördliche Gebührentarife des BAES aufgrund des Saatgutgesetzes) in Kraft .
Weitere aktuelle amtliche Nachrichten (Kundmachungen):
Durchführungsrichtlinie für die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten landwirtschaftlicher Kulturarten und Pflanzkartoffel
Kontrollplanung 2010
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ist u. a. mit der Kontrolle der Inverkehrbringung von Düngemittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Saatgut betraut. Die Kontrollen werden auf der Grundlage einer mehrjährigen integrierten Kontrollplanung vorgenommen.
Gebührentarif Pflanzgutgesetz 2010
Erstmals wurde auch ein Gebührentarif aufgrund des Pflanzgutgesetzes erlassen
Fachbereich Pflanzenschutzmittel
Gebührentarife Pflanzenschutzmittelgesetz 2010
Gesetzliche Grundlagen
Neue europarechtliche Regelungen:
EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG
(Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009)
Richtlinie 91/414/EWG
Diese Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln enthält Bestimmungen für Pflanzenschutzmittel und die darin enthaltenen Wirkstoffe und ist derzeit in Kraft. Sie wird - mit Ausnahme von Art 80 der oben angeführten VO (EG) Nr. 1107/2009 - mit Wirkung ab dem 14. Juni 2011 aufgehoben. Ab diesem Tag gilt die zitierte Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln.
EU-Verordnung über Statistiken zu Pestiziden
(Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 vom 25. November 2009)
EU-Richtlinie über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
(Richtlinie 2009/128/EG vom 21. Oktober 2009)
Alle europarechtliche Regelungen finden Sie hier...
Kontrollplanung 2010
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ist u. a. mit der Kontrolle der Inverkehrbringung von Düngemittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Saatgut betraut. Die Kontrollen werden auf der Grundlage einer mehrjährigen integrierten Kontrollplanung vorgenommen.
Fachbereich Futtermittel
Gebührentarife Futtermittelgesetz 2010
Neues Betriebsregister 2010
Verzeichnis der registrierten/zugelassenen Futtermittelbetriebe Österreichs
Kontrollplanung 2010
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ist u. a. mit der Kontrolle der Inverkehrbringung von Düngemittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Saatgut betraut. Die Kontrollen werden auf der Grundlage einer mehrjährigen integrierten Kontrollplanung vorgenommen.
Fachbereich Düngemittel
Gebührentarif Düngemittelgesetz 2010
Kontrollplanung 2010
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ist u. a. mit der Kontrolle der Inverkehrbringung von Düngemittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Saatgut betraut. Die Kontrollen werden auf der Grundlage einer mehrjährigen integrierten Kontrollplanung vorgenommen.
Illegale Fischerei
Neue Zuständigkeit des Bundesamt für Ernährungssicherheit
(Bekämpfung der illegalen Fischerei)
Gemäß der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit Umsetzungsmaßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei-Verordnung, BGBl II Nr. 382/2009) ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (kurz BAES) für die Vollziehung der Verordnung (EG) 1005/2008 & Verordnung (EG) 1010/2009 zuständig.
