Was sind die Amtlichen Nachrichten
Amtliche Nachrichten
Gemäß § 6 Abs. 7 GESG hat das Bundesamt für Ernährungssicherheit Amtliche Nachrichten herauszugeben und diese in geeigneter Form den betroffenen Verkehrskreisen zugänglich zu machen.
In den Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes werden
- Gebührentarife und
- Verlautbarungen aufgrund der in § 6 Abs. 1 GESG genannten Gesetze
kundgemacht.
Die Amtlichen Nachrichten werden fortlaufend nummeriert und mit dem Kundmachungsjahr beschrieben. Die 11. Amtliche Nachricht aus 2007 wird daher "Amtliche Nachricht 11/2007" genannt.
Das in Klammer stehende Datum ist das Kundmachungsdatum.
Die Amtlichen Nachrichten gliedern sich in 4 Teile:
- Gebührentarife in Kraft
- Gebührentarife außer Kraft
- Kundmachungen in Kraft
- Kundmachungen außer Kraft
Zur besseren Übersichtlichkeit sind die Gebührentarife sowie die Kundmachungen nach den in § 6 Abs. 1 GESG genannten Gesetzen aufgegliedert.
