Betriebsregistrierung
Betriebsregistrierung
Jeder Futtermittelunternehmer, welcher Nutztierfutter Inverkehr bringt, also herstellt, lagert, transportiert, handelt,… hat beim BAES den Antrag auf Registrierung zu stellen. Der Registrierungspflicht unterliegt ebenfalls die Herstellung bzw. der Großhandel von Heimtierfutter. Ausgenommen von der Regsitrierungspflicht beim BAES ist die Primärproduktion (Registrierung erfolgt hier über die LFBIS-Nummer) und der Einzelhandel mit Heimtierfutter.
Der Antrag ist ausgefüllt - elektronisch an futtermittelagesat, per Fax: +43 (0) 50 555-33212 oder per Post - an folgende Adresse zu senden: AGES, Institut für Futtermittel, Spargelfeldstrasse 191, 1220 Wien
Nach ordnungsgemäßer Antragstellung wird dem verantwortlichen Unternehmen die Aufnahme des Betriebes in das öffentliche Verzeichnis offiziell mitgeteilt und die Jahresgebühr gemäß des Kontrollgebührentarifs eingehoben. Für Futtermittelbetriebe, deren Futtermittelanteil an der gesamten Geschäftstätigkeit als geringfügig einzustufen ist, fällt die Gebühr etwas niedriger aus.
Im Betriebsverzeichnis werden alle registrierten und zugelassenen Futtermittelunternehmen gelistet; es dient somit als Nachweis für die ordnungsgemäße Registrierung/Zulassung des Betriebes.
Nur im Falle einer Registrierung als Hersteller wird weiterhin eine Registrierungsnummer (AT 4-stellig) vergeben.
Bei Fragen zur Betriebsregistrierung wenden Sie sich bitte an:
Institut für Futtermittel
Tel. Sekretariat - Fr. Claudia Pecanka: +43 (0) 50 555- 33216
Dr. Thomas Kickinger: +43 (0) 50 555- 33217
