Education and training pursuant to Plant Protection Products Regulation 2011

By 26 November 2015, and in accordance with Section 1 (1) of the Plant Protection Regulation 2011, distributors of plant protection products (including internet sellers), who sell to end users, must ensure that they have sufficient numbers of staff with specified certificates available at the time of sale of pesticides to provide information to customers on the use of plant protection products, health and environmental risks as well as safety instructions to manage those risks for the products in question.

The Federal Office for Food Safety (BAES) and the Austrian Federal Economic Chamber (WKÖ) are the designated bodies for the implementation of trainings pursuant to Annex I of Directive 2009/128/EC for sales consultants and distributors of plant protection products for the purpose of obtaining the aforementioned certificate. This training shall consist of both initial training (16 hours) and additional training (8 hours) to acquire and update knowledge of the training subjects referred to in Annex I to Directive 2009/128/EC as appropriate. The above-mentioned bodies are permitted to appoint qualified persons with this training task. The content and scope of the certification systems shall be defined by the Federal Office for Food Safety.

According to Section 2 (2) of the Plant Protection Products Regulation 2011, the Federal Office for Food Safety sets the content and scope of topics to be taught as follows:

Education and training opportunities

Courses are offered by the Federal Office of Food Safety as needed. Ongoing and upcoming courses can be found in the current AGES Academy programme.

Kriterien zur Durchführung von Aus- und Weiterbildungskursen

Für fachlich befähigte Personen und Einrichtungen, die gemäß Anhang I der Richtlinie 2009/128/EG Aus- und Weiterbildungskurse für Vertreiber und Berater durchführen, gelten die im Folgenden angeführten Kriterien. Die Durchführung der Kurse obliegt dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) bzw. der Wirtschaftskammer Österreich. Werden dafür auch andere fachlich befähigte Personen und Einrichtungen herangezogen, sind dem BAES folgende Voraussetzungen nachzuweisen:

Organisatorische Voraussetzungen: Anbieter muss nach Ö-CERT zertifiziert sein

Persönliche Voraussetzungen an die TrainerInnen:

  • Einschlägiger Hochschulabschluss und mindestens einjährige Berufserfahrung in adäquater Position oder
  • Nachweis einer damit gleichzuhaltenden Ausbildung und mindestens dreijährige Berufserfahrung in adäquater Position
  • Zusätzlich ist ein Nachweis über spezifische Kenntnisse im entsprechenden Themengebiet erforderlich. Diese müssen in Inhalt und Umfang zumindest dem/n seitens der AGES-Akademie angebotenen Fachmodul/en entsprechen (s.u.) bzw. können im Rahmen dieses Schulungsprogramms erworben werden.

Über das Vorliegen der Voraussetzungen entscheidet der Direktor des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES).

Die Bestätigung wird zeitlich befristet für die Dauer von sechs Jahren ausgestellt.

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) behält sich vor, die Bestätigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei missbräuchlicher Verwendung bzw. wenn die Voraussetzungen nicht/nicht mehr vorliegen oder fünf Jahre keine Tätigkeit als Vortragende/r in Aus- und Weiterbildungen zu Pflanzenschutzmitteln erfolgt ist, zu widerrufen.

Seitens der AGES-Akademie (ages-akademie@ages.at) wird voraussichtlich ab Sommer 2021 ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm angeboten, welches auch die Module der Aus- und Weiterbildung gemäß Anhang I der Richtlinie 2009/128/EG für Vertreiber und Berater umfasst (s.u.). Module können auch einzeln gebucht werden. Nach positiver Absolvierung einer schriftlichen Prüfung, welche im BAES vor Ort stattfindet, wird eine Bestätigung über das Vorliegen der spezifischen Kenntnisse ausgestellt. Ein im Rahmen dieser Fortbildung erfolgreich absolviertes Modul gilt als Nachweis der geforderten spezifischen Kenntnisse im jeweiligen Themengebiet.

ThemengebieteSchulungsausmaß
(Stunden)
Rechtsvorschriften6
Pflanzenschutzmittelkunde8
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Genehmigung von Grundstoffen6
Pflanzenschutzmittelregister4
Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln6
Integrierter Pflanzenschutz und ökologischer Landbau8
Krankheiten und Schädlinge, invasive Arten sowie Vorstellung der Warndienste8
Toxikologie und Anwenderschutz6
Pflanzenschutzmittelrückstände und Verbraucherschutz4
Grundlagen-Schutz der Umwelt und des Grundwassers4
Dosierung von Pflanzenschutzmitteln und neue Angaben zur Wirksamkeit in der Zulassung4
Driftreduktion / Erosions- und Gewässerschutz4
Maßnahmen zur Risikominderung und Schadensverhütung4

 

Ansprechpartner für Veranstaltung:
AGES-Akademie im Auftrag des
Bundesamtes für Ernährungssicherheit
Spargelfeldstraße 191 | 1220 Wien
T: +43 (0) 50555-25201
E-Mail: ages-akademie@ages.at

 

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