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Bundesamt für Ernährungssicherheit

Kontrollplanung 2012

Der Jahresplan der Kontrolle legt
•    die Anzahl der Probenahmen und/oder Konformitätsüberprüfungen,
•    die Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe und die durchzuführenden Betriebskontrollen sowie
•    alle erforderlichen Tätigkeiten und beabsichtigten Maßnahmen der Kontrolltätigkeiten fest.

Die Ergebnisse aus Vorperioden (Anzahl der Prüfungen und Anzahl der gesetzten Maßnahmen im festgelegten Betrachtungszeitraum) der formalen und analytischen Prüfungen im Rahmen des Stichprobenplans werden einer Risikoanalyse unterzogen und schaffen die Ausgangslage zur Erstellung des Prüfplans.
Die Risikobewertung als ein wissenschaftsbasierter Vorgang mit den vier Stufen Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung (§ 2 Z 4 GESG) bildet die Basis für die Kalkulation. Die Berechnung der durchzuführenden Prüfungen und des sich daraus ergebenden notwendigen Probenumfangs für den Probenplan erfolgt anhand der Anzahl durchgeführter Prüfungen und der Anzahl gesetzter Maßnahmen (z. B. Beanstandung, Anzeige) im festgelegten Betrachtungszeitraum.
In der Anwendung unterschiedlicher Berechnungsmodi wird einerseits auf die Sicherheits- und andererseits die Qualitäts- und Täuschungsschutzrelevanz eingegangen um die rechtlich relevanten Ziele und deren Wirkung zu erreichen.
Zusätzlich können Prüfungs- und Probenumfänge unter Berücksichtigung der vorhandenen Menge am Markt bestimmt werden (Endlichkeitskorrektur). Diese Daten stammen aus fachlichen Quellen sowie aus Schätzungen und Erfahrungswerten der Fachbereiche.
Über die Ergebnisse der Berechnungen der Risikobewertung entscheidet das Risikomanagement.
Risikomanagement ist der von der Risikobewertung unterschiedliche Prozess der Abwägung strategischer Alternativen in Konsultation mit den Betroffenen unter Berücksichtigung der Risikobewertung und anderer legitimer Faktoren und im Bedarfsfall geeigneter Präventions- und Kontrollmöglichkeit (§ 2 Z 4 GESG).
In diesem Schritt werden u. a. Erfahrungen und Wissen aus der Marktsituation, aktuelle Zahlen, Daten und Fakten, bezughabende EU-Vorgaben sowie die Planung der nachfassenden Tätigkeiten und das Vorhalten von Kapazitäten für ad-hoc Maßnahmen berücksichtigt. Weiteres Instrument des Risikomanagements bildet die Planung von Schwerpunkten nach Maßgabe aktueller Ergebnisse und aufgrund der Erfahrung aus Vorperioden.
Die Anzahl der Betriebskontrollen wird aufgrund betriebsbezogener Risikofaktoren (Primär- und Sekundärfaktoren) bestimmt. Primärfaktoren stellen das Risiko von Betriebsarten dar, indem die in den einzelnen Betriebsarten auftretenden Gefahren identifiziert und bewertet werden. Neben der Bestimmung der Primärfaktoren und somit des allgemeinen Betriebsartenrisikos werden mit Hilfe einer Datenerhebung im Zuge der Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten die Sekundärfaktoren ermittelt und somit das Einzelbetriebsrisiko erhoben. Sekundärfaktoren beziehen sich u. a. auf den Umschlag des Betriebs, den Umfang der Produktpalette oder den Einsatz von risikoreichem Material.
Neben dem Stichprobenplan wird der Plan über die nachfassenden Tätigkeiten erstellt sowie das Vorhalten von Kapazitäten für ad-hoc Maßnahmen berücksichtigt. Der Plan über die nachfassenden Tätigkeiten erfasst Betriebe mit Verstößen bzw. Zuwiderhandlungen aus Vorperioden. Ziel ist es, anhand eines risikobasierten Maßnahmenkatalogs wirksame, zweckdienliche und angemessene Maßnahmen je nach Sicherheits- oder Qualitäts- und Täuschungsschutzrelevanz produkt- und/oder betriebsbezogen zu setzen. Die Basis für die Erforderlichkeit von nachfassenden Tätigkeiten bilden die laufenden Kontrollergebnisse. Ad-hoc Tätigkeiten finden über Mitteilungen aus Schnellwarnsystemen, Zollmeldungen und alle Formen von Informationen, welche zu einem substantiellen Risiko führen, Eingang in die Einsatzplanung.

 

Nachstehend wird der Jahresplan der Kontrolle 2012 des Bundesamtes für Ernährungssicherheit abgebildet:

 


Fachbereich

Kontrolle

Proben

Betriebe

Betriebs-kontrollen

Düngemittel

781

432

518

Futtermittel

1.685

1.046

1.059

Pflanzenschutzmittel*

1.971

170

210

Saatgut**

964

295

323

Verbraucherinformation Fisch

400

90

115

*Proben: 1.921 Konformitätsüberprüfungen und 50 Probenahmen
**Proben: 60 Konformitätsüberprüfungen und 904 Probenahmen

 

Düngemittel

 

Im Rahmen des Kontrollplans 2012 sind folgende Schwerpunktaktionen vorgesehen:

  • Lose Dünger für die Landwirtschaft: In Österreich wird ein Großteil der landwirtschaftlichen Düngemittel lose in Verkehr gebracht und in der Landwirtschaft verwendet. Im Proben- und Prüfplan ist daher eine Schwerpunktaktion für diesbezüglich relevante Produktgruppen vorgesehen um besser der Marktsituation zu entsprechen.
  • Biogasgülle: Durch weitere 30 Probenahmen von Biogasgülle soll neben der Überwachung und Kontrolle für diese neue Produktgruppe eine solide Datengrundlage gewonnen werden; diese Proben werden sowohl auf pathogene Keime nach in der Düngemittelverordnung normierten Parametern als auch auf die typenbestimmenden Nährstoffe geprüft werden.

Kontrollplanung 2011

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ist u. a. mit der Kontrolle der Inverkehrbringung von Düngemittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Saatgut sowie der Kontrolle der Verbraucherinformation Fisch betraut. Die Kontrollen werden auf der Grundlage einer mehrjährigen integrierten Kontrollplanung vorgenommen. Die Risikobewertung als ein wissenschaftsbasierter Vorgang mit den vier Stufen Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung (§ 2 Z 4 GESG) bildet die Basis für die Planung und Umsetzung des Kontrollsystems.

Der jährliche Kontrollplan legt neben der Anzahl der zu kontrollierenden Partien bzw. Chargen mittels Probenahmen und/oder Konformitätsüberprüfungen, die Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe und die durchzuführenden Betriebskontrollen sowie alle erforderlichen Tätigkeiten und beabsichtigten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kontrolle fest.

Der Umfang des jährlichen Kontrollplanes setzt sich aus dem risikobasierten Stichprobenplan, der Planung nachfassender Kontrollen und der Ressourcenplanung für ad-hoc Kontrollen zusammen. Der risikobasierte Stichprobenplan wird jährlich auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse formaler und/oder analytischer Prüfungen sowie spezifischer statistischer Methoden berechnet. Die Planung der nachfassenden Kontrollen und die Abschätzung von ad-hoc Kontrollen erfolgt auf der Grundlage der langjährigen Datenlage und Erfahrungen.

Nachstehend wird die integrierte Kontrollplanung für 2011 gesamtheitlich abgebildet:

Kontrollplanung 2011

Fachbereich

Proben

Betriebe

Betriebs-kontrollen

Düngemittel

951

490

565

Futtermittel

1659

654

830

Pflanzenschutzmittel*

1940

160

160

Saatgut**

934

288

360

Verbraucherinformation Fisch

500

100

125

* Proben: 1885 Konformitätsüberprüfungen und 55 Probenahmen

** Proben: 90 Konformitätsüberprüfungen und 844 Probenahme

Düngemittel:

Im diesjährigen Kontrollplan stehen u. a. Hygieneprüfungen organischer Produkte sowie Schwermetallprüfungen bei Kalk-Magnesium- und Schwefeldüngern im Vordergrund.
Durch Neuaufnahme des Produktes Biogasgülle als Düngemittel im Jahr 2010 sind im heurigen Kontrollplan erstmals Biogasgüllehersteller sowie die Prüfung von Biogasgülle auf Qualitäts- und Sicherheitsrelevante Parameter in die Verkehrskontrolle integriert.

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