Aktuelles
Aus- und Weiterbildung gemäß Pflanzenschutzmittelverordnung 2011
Gemäß § 1 Abs. 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 muss bis zum 26. November 2015 beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln ausreichend Personal zur Verfügung stehen, das im Besitz einer Bescheinigung ist, um den Kunden geeignete Hinweise für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Informationen über die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie Sicherheitshinweise für das Risikomanagement zu den betreffenden Produkten zu geben.
Kontrollplanung des BAES 2013
Der Jahresplan der Kontrolle legt die Anzahl der Probenahmen und/oder Konformitätsüberprüfungen sowie die Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe und die durchzuführenden Betriebskontrollen fest.
Mit den Planzahlen werden Stichproben festgelegt sowie nachfassende Tätigkeiten aufgrund von Verstößen aus Vorperioden und Kapazitäten für ad-hoc Maßnahmen berücksichtigt.
Nachstehend wird der Jahresplan der Kontrolle 2013 des Bundesamtes für Ernährungssicherheit abgebildet:
BAES Jahresberichte der Kontrolle 2012
Die unten angefügten Jahresberichte geben einen Überblick über die durchgeführten Kontrollaktivitäten der Fachbereiche
- Düngemittel
- Futtermittel
- Pflanzenschutzmittel
- Saatgut
- Verbraucherinformation Fisch
Die Darstellung beinhaltet die Ergebnisse in Analogie zur festgelegten Planung und gibt daher Auskunft über:
- Anzahl der kontrollierten Partien bzw. Chargen mittels Probenahmen und/oder Konformitätsüberprüfungen sowie Anzahl der kontrollierten Betriebe und der durchgeführten Betriebskontrollen,
- gesetzte Schwerpunkte aufgrund aktueller Fragestellungen sowie
- gesetzte Maßnahmen im Zusammenhang mit den Ergebnissen aus den Kontrolltätigkeiten.
In der Darstellung wird nicht unterschieden, ob es sich um stichprobenartige, nachfassende oder ad-hoc durchgeführte Tätigkeiten handelt. Demnach spiegeln hohe Beanstandungsquoten nicht die generelle Nicht-Konformität wider, sondern können auf einen hohen Anteil an durchgeführten nachfassenden oder ad-hoc Aktivitäten aufgrund vorliegender Abweichungen zurückzuführen sein.
